Das Wichtigste zum Thema „Osterferien-Fluggastrechte“
- Fluggastrechte gewähren auch während der Osterferien Entschädigung bei Flugproblemen.
- Bei Flugausfällen oder -verspätungen in den Osterferien haben Reisende Anspruch auf Entschädigung.
- Flightright bietet Expertenhilfe zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen.
- Bei Pauschalreisen: Anspruch auf volle Rückerstattung bei Absage, keine Gutscheine akzeptieren.
- Streiks und außergewöhnliche Umstände können Entschädigungsansprüche beeinflussen.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Die Osterferien mögen vorüber sein, doch die Auswirkungen auf die Reisebranche können noch immer spürbar sein – und auch die nächsten Ferien kommen schneller als gedacht. Während dieser Zeit haben viele Reisende mit Flugverspätungen und -ausfällen zu kämpfen, was zu Chaos an den Flughäfen führen kann. Selbst nach den Feiertagen können immer noch unvorhergesehene Ereignisse wie schlechtes Wetter, technische Probleme oder Streiks den Flugverkehr beeinträchtigen. In diesem Artikel gehen wir darauf ein, welche Rechte Flugreisende bei solchen Flugproblemen haben und wie sie sich am besten schützen können, um die negativen Auswirkungen auf ihrer Reise zu minimieren.
Diese Rechte haben Flugreisende bei Flugproblemen in den Osterferien
In den Osterferien kann es aufgrund des erhöhten Reiseaufkommens und unvorhersehbarer Wetterbedingungen im März und April zu Flugproblemen wie Verspätungen und Ausfällen kommen. Doch Flugreisende sind nicht hilflos.
Gemäß den Fluggastrechten haben Passagier:innen klare Ansprüche, wenn ihr Flug gestört wird. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden haben sie beispielsweise Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Im Falle einer Annullierung müssen die Fluggesellschaften den Passagier:innen alternative Beförderungsmöglichkeiten anbieten oder den Ticketpreis erstatten. Zudem sollten Flugreisende wissen, dass sie bei Flugproblemen auch Anspruch auf Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft haben. Es ist wichtig, dass Passagier:innen ihre Rechte kennen und im Falle von Flugproblemen aktiv werden, um angemessen entschädigt zu werden.
Welche Rechte haben Flugreisende bei Flugverspätung in den Osterferien?
Flugreisende genießen auch während der Osterferien bestimmte Rechte, insbesondere wenn es zu Flugverspätungen kommt. Gemäß den Fluggastrechten der EU haben Passagier:innen bei Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Diese Entschädigungssumme kann je nach Flugstrecke und der Dauer der Verspätung variieren, beträgt jedoch zwischen 250 und 600 Euro pro Person. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Entschädigungszahlungen unabhängig vom Ticketpreis sind und als finanzieller Ausgleich für die Unannehmlichkeiten und eventuelle Zusatzkosten dienen können, die durch die Flugverspätung entstehen.
Osterferien: Flug verspätet sich – was kann ich tun?
Im Falle einer Flugverspätung während der Osterferien können Passagier:innen proaktiv folgende Schritte unternehmen:
- Informieren Sie sich über die voraussichtliche Dauer der Verspätung.
- Halten Sie Kontakt mit der Fluggesellschaft für alternative Flugoptionen.
- Prüfen Sie Ihre Rechte gemäß den Fluggastrechten der EU und fordern Sie gegebenenfalls eine Entschädigung ein.
- Dokumentieren Sie die Verspätung und alle relevanten Kommunikationen.
- Beantragen Sie Verpflegung und Unterkunft bei längeren Verspätungen.
- Bleiben Sie ruhig und geduldig, während Sie auf weitere Informationen warten.
Bei welcher Flugverspätung gibt es Entschädigung?
EU-Flugreisende haben Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von mehr als drei Stunden. Gemäß den Fluggastrechten der EU können Passagier:innen eine Entschädigungssumme von 250 bis 600 Euro pro Person erhalten.
Auch bei verpassten Anschlussflügen aufgrund eines verspäteten Flugs haben Passagier:innen Anspruch auf Entschädigung. Gemäß den Fluggastrechten der EU haben Passagier:innen das Recht auf alternative Beförderungsmöglichkeiten oder eine Erstattung des Ticketpreises, falls der Anschlussflug aufgrund der Verspätung des vorherigen Fluges verpasst wird.
Kurzstrecke bis 1.500 km | Mittelstrecke bis 3.500 km | Langstrecke ab 3.500 km |
z.B. Wien – Mailand | z.B. Wien – Lissabon | z.B. Wien – Abu Dhabi |
250€* | 400€* | 600€* |
Welche Rechte habe ich bei Annullierung in den Osterferien?
Bei einer Flugannullierung haben Passagier:innen unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigungszahlungen gemäß den Fluggastrechten der EU. Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob die Reise individuell oder als Pauschalurlaub gebucht wurde. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung beim Eintreffen am Endziel. Für Flüge bis zu 1.500 Kilometern beträgt die Entschädigung normalerweise 250 Euro. Bei Flügen innerhalb der EU von mehr als 1.500 Kilometern und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern beträgt die Entschädigung 400 Euro. Für Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU liegt die Entschädigung bei 600 Euro.
Eine Ausnahme von der Entschädigungspflicht besteht jedoch, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. In solchen Fällen kann die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht befreit werden. Dies kann beispielsweise bei Naturkatastrophen, politischen Unruhen oder Sicherheitsrisiken der Fall sein.
Zusätzlich gibt es die Regelung, dass falls die Fluggesellschaften bei einer Annullierung, die dem Passagier weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug mitgeteilt wird, diese automatisch zur Zahlung der Entschädigung verpflichtet sind.
Osterferien: Flug fällt aus – wie kann ich meine Entschädigung sichern?
Wenn Ihr Flug während der Osterferien ausfällt, ist es wichtig, Ihre Entschädigung zu sichern. Gemäß den Fluggastrechten der EU haben die Flugreisenden an Ostern Anspruch auf Entschädigungszahlungen bei Flugausfällen, sofern die Annullierung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Um Ihre Entschädigung zu sichern, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Fluggast und überprüfen Sie, ob Ihr Flugausfall unter die Entschädigungsregelungen fällt.
- Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Flugausfalls an.
- Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen, einschließlich der Flugdaten, der Mitteilungen der Fluggesellschaft und etwaiger zusätzlicher Kosten, die Ihnen entstehen.
- Machen Sie ihren Entschädigungsanspruch geltend. Sie können dabei auf Dienste wie Flightright zurückgreifen, um Ihre Ansprüche effizient geltend zu machen. Flightright bietet rechtliche Expertenunterstützung, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Entschädigungszahlung erhalten.
- Bleiben Sie geduldig und beharrlich, um sicherzustellen, dass Ihre Entschädigung angemessen und zeitnah bearbeitet wird.
Indem Sie diese Schritte befolgen und sich bei Bedarf auf Flightright für Expertenhilfe verlassen, können Sie Ihre Entschädigung sichern und sicherstellen, dass Sie für die Unannehmlichkeiten, die durch den Flugausfall entstehen, angemessen entschädigt werden.
Welche Rechte habe ich bei Streik bei der Airline?
Im Falle eines Streiks, wie beispielsweise dem Streik des Bodenpersonals der Lufthansa, können Flugreisende unter bestimmten Umständen Ansprüche geltend machen. Gemäß den Fluggastrechten der EU haben Passagier:innen Anspruch auf alternative Beförderungsmöglichkeiten, Erstattung des Ticketpreises oder Entschädigungszahlungen, wenn ihr Flug aufgrund des Streiks annulliert oder erheblich verspätet ist und dies nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Allerdings wird ein Streik in der Regel als außergewöhnlicher Umstand betrachtet, was bedeutet, dass die Fluggesellschaft möglicherweise von der Entschädigungspflicht befreit ist. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Ansprüche und Bedingungen je nach den Umständen des Streiks und den geltenden Gesetzen variieren können.
Welche Rechte habe ich bei Streik am Flughafen?
Bei einem Streik am Flughafen haben Flugreisende Anspruch auf alternative Beförderungsmöglichkeiten oder Erstattung des Ticketpreises. Gegebenenfalls können auch Entschädigungszahlungen beansprucht werden, sofern der Streik nicht als außergewöhnlicher Umstand gilt.
Wann gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung?
Es gibt keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen, wenn der Flugausfall oder die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, zu denen teilweise auch Streiks gehören können. Streiks des Flughafenpersonals oder der Fluggesellschaften können auch als außergewöhnliche Umstände betrachtet werden, wenn sie unvorhersehbar sind und von der Fluggesellschaft nicht kontrolliert werden können. In solchen Fällen sind die Fluggesellschaften von der Entschädigungspflicht befreit.
Welche Rechte haben Flugreisende bei Pauschalreise
Egal ob Sie in Ihren Ferien ihren Aktivurlaub in der Natur genießen wollen oder die Sonnenstrahlen in Ägypten, beide Urlaubsvarianten lassen sich wunderbar durch einen Pauschalurlaub buchen. Das erspart in der Regel viel Zeit und Planung. Doch welche Rechte haben Sie, wenn die Airline den Flug Ihrer kurzfristig absagt?
Bei abgesagten Pauschalreisen haben Sie klare Rechte, die Sie schützen. In solchen Fällen haben Sie das Recht auf eine vollständige Rückerstattung für sowohl das Hotel als auch den Flug. Es ist wichtig zu betonen, dass Sie nicht dazu verpflichtet sind, Gutscheine anzunehmen.
Stattdessen können Sie auf die Rückzahlung des gesamten Reisepreises bestehen. Diese Maßnahme sichert Ihr finanzielles Interesse und gewährleistet, dass Sie nicht für die unerwartete Absage Ihrer Pauschalreise haften bleiben müssen.
Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?
Sie sitzen wegen einer Flugverspätung am Flughafen fest? Ihr Flug wurde gestrichen (annulliert) oder Sie wurden von der Passagierliste gestrichen (Nichtbeförderung)?
In jeder der beschriebenen Situationen haben Sie als Fluggast ein Recht auf Entschädigung.
Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere und Passagierinnen bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung sowie bei verpassten Anschlussflügen Anspruch auf eine Entschädigung. Sie können bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person erhalten (abzüglich der Erfolgsprovision). Diese Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis. Flightright, setzt Ihr Recht für Sie durch. Notfalls auch vor Gericht.
Tipp: Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte! Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen. ✔️Einfach, ✔️schnell & ohne ✔️Risiko
Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen.
Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!