Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flightright GmbH - Flightright AT

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flightright GmbH 

(Stand 19. August 2024)  

Allgemeine Hinweise 

Wir bieten unterschiedliche Dienstleistungen auf unterschiedlichen Rechtsgebieten an. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen sind Regelungen, die sich nur auf Leistungen in einem bestimmten Rechtsgebiet beziehen, entsprechend gekennzeichnet. Alle anderen Regelungen gelten allgemein und für alle von uns erbrachten Leistungen unabhängig vom Rechtsgebiet. 

1. Vertragsgegenstand, Leistungen von Flightright  

1.1  

Fluggastrechte: 

Wir übernehmen für Sie die rein erfolgsbasierte Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Ausgleichszahlung (ggf. auch weitere Ansprüche, z.B. Erstattungsansprüche bei Flugannullierung), die Ihnen auf Grundlage der EU-Fluggastrechtverordnung 261/2004 sowie dem britischen Pendant “The Air Passenger Rights and Air Travel Organisers’ Licensing (Amendment) (EU Exit) Regulations 2019” gegen Fluggesellschaften zustehen können (nachfolgend auch „Forderung“ genannt) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.  

1.2 

Mietrecht: 

Wir übernehmen für Sie die rein erfolgsbasierte Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Mietpreisanpassung im Zusammenhang mit der sogenannten Mietpreisbremse (vgl. § 556d BGB) und die Durchsetzung der in diesem Zusammenhang ggf. bestehenden Ansprüche auf Auskunft, Feststellung und Schadensersatz für zu viel gezahlte Miete sowie der sonstigen, ggf. in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche. 

1.3 

Die in Ziffern 1.1 und 1.2 näher bezeichneten Ansprüche werden nachfolgend jeweils auch als „Forderung“ bezeichnet. 

Fluggesellschaften und Vermieter, gegen die wir Ihre Ansprüche durchsetzen, werden nachfolgend auch als „Anspruchsgegner” bezeichnet. 

Zum Zweck der Durchsetzung Ihrer Forderung treten Sie uns nach unserer Wahl die Forderung entweder treuhänderisch unwiderruflich ab und bevollmächtigen uns die Forderung gegebenenfalls unter Ihrem Namen durchzusetzen (nachfolgend auch „Abtretungsprozess“ genannt) oder Sie bevollmächtigen uns die Forderung in Ihrem und unter Ihrem Namen durchzusetzen (nachfolgend auch „Vollmachtsprozess“ genannt). 

1.4 

Wir werden versuchen, die Forderung gegen die Anspruchsgegner außergerichtlich durchzusetzen und werden die hierfür erforderlichen Informationen (auch bei der Anspruchsgegner) einholen.  

1.5  

Sollten unsere Bemühungen zur Durchsetzung der Forderung nicht ausreichen, können wir nach Maßgabe der Regelung in Ziffer 6 einen Vertragsanwalt mit der Durchsetzung der Forderung beauftragen. Für die Tätigkeit des von uns beauftragten Vertragsanwalts werden wir die Kosten übernehmen, sofern unsere Bemühungen erfolglos sind (vgl. Ziff. 6.4).  

1.6  

Die Darstellung unserer Leistungen auf unserer Internetseite www.flightright.de (oder anderen Flightright-Seiten), insbesondere der Entschädigungs- und Erstattungsrechner, stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.  

2. Vertragsschluss, Angaben  

2.1  

Sie beauftragen uns nach Durchlaufen des Claimchecks auf unserer Webseite oder auf der Internetseite www.allright.de (auch nachfolgend „Bestellprozess“ genannt).  

Sie geben durch Klicken auf den entsprechenden Bestellbutton ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages zur Durchsetzung der Forderung nebst Nebenforderungen ab. Wir nehmen Ihr Angebot durch ausdrückliche Erklärung (z.B. per E-Mail) oder durch Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Anspruchsgegner an. Auf Anforderung werden Sie eine gesonderte Abtretungsurkunde oder Abtretungsbestätigung bzw. Vollmachtsurkunde unterzeichnen und uns im Original zukommen lassen. 

2.2  

Die im Bestellprozess abgefragten Informationen sind vollständig und korrekt anzugeben und umgehend zu korrigieren, sollten sich die angegebenen Daten nach der Eingabe ändern oder sollten Sie feststellen, dass Sie falsche Daten angegeben haben. Das betrifft insbesondere folgende Angaben: 

Fluggastrechte: 

Ihre Angaben zu Flug, Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse.  

Mietrecht: 

Ihre Angaben zu Wohnung, Adresse, Wohnfläche, Baujahr, Höhe der Miete, Vermieter, Hausverwaltung. 

3. Vergütungsvereinbarung 

3.1 

Sollten unsere Bemühungen nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keine Kosten. Dies gilt auch dann, wenn zur Durchsetzung der Forderung unsere Vertragsanwälte eingeschaltet wurden oder wenn wir in Ihrem Namen einen Vertragsanwalt beauftragt haben. 

Sollten Sie auf unsere Empfehlung hin einen Vertragsanwalt beauftragen, stellen wir Sie nach Maßgabe der Ziffer 7.4 von dessen Kosten frei. 

3.2 

Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bleibt der (erfolgsabhängige) Vergütungsanspruch von Flightright bestehen, vgl. Ziff. 9.3 der AGB.  

3.3 

Gem. § 13e RDG können Sie die Kosten, die wir Ihnen für die Vornahme unserer Leistungen berechnen, von Ihrem Schuldner allenfalls bis zur Höhe der Vergütung als Schaden ersetzt verlangen, die einem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehen würde. Auch die Kosten, die durch die Beauftragung unserer Vertragsanwälte anfallen, müssen bis zu der im RVG geregelten Höhe, im Erfolgsfall grundsätzlich von der Gegenseite erstattet werden. 

Mit Abschluss des Vertrages treten Sie uns die in dieser Ziffer 3.3 beschriebenen Freistellungsansprüche an Erfüllung statt ab. Wir nehmen die Abtretung an und versuchen, die Ansprüche bei dem Anspruchsgegner beizutreiben. 

3.4 

Fluggastrechte: 

3.4.1 

Bei erfolgreicher Durchsetzung der Forderung erhalten wir eine Vergütung in Höhe des vereinbarten Prozentsatzes auf die durchgesetzte Forderung (nachfolgend auch „Vergütung“ genannt) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Voraussetzung für das Entstehen und die Fälligkeit der Vergütung ist, dass die Forderung erfolgreich beigetrieben wird. 

3.4.2 

Die Höhe der Vergütung bemisst sich danach, ob eine Einschaltung unserer Vertragsanwälte zur Durchsetzung der Forderung erforderlich ist. Wenn es uns gelingt, Ihre Forderung ohne Einschaltung unserer Vertragsanwälte durchzusetzen, berechnen wir Ihnen eine geringere Vergütung. Nur wenn unsere außergerichtlichen Durchsetzungsbemühungen vollständig oder teilweise erfolglos geblieben sind, schalten wir unsere Vertragsanwälte ein. Der jeweils (mit/ohne Einschaltung der Vertragsanwälte) für die Berechnung der Vergütung maßgebliche Prozentsatz wird im Bestellprozess angegeben.  

Berechnungsgrundlage für die Vergütung ist alles, was nach dem Versenden unserer Zahlungsaufforderung von der Anspruchsgegner geleistet wurde, mit Ausnahme etwaig auf die Forderung angefallener Verzugszinsen, die Flightright in voller Höhe zustehen. 

3.4.3 

Soweit die Forderung nicht in Geld, sondern in Sachleistungen erfüllt wird (z.B. mit Fluggutscheinen), haben wir Anspruch auf eine Vergütung in Geld, die sich – soweit wir nichts anderes vereinbart haben – nach dem Wert der Sachleistung berechnet. Der Anspruch auf Vergütung besteht auch dann, wenn die Zahlung von der Fluggesellschaft an Sie geleistet wurde (z.B. durch Scheck). Sonstige Kosten entstehen Ihnen nicht. 

3.4.4 

Sollte nur ein Teilbetrag des geforderten Anspruchs durchgesetzt werden, berechnen wir die Vergütung nur auf den von uns durchgesetzten Teilbetrag. Gleiches gilt bei Abschluss eines Vergleiches mit der Anspruchsgegner gemäß Ziffer 7. 

3.4.4 

Verbraucher verfolgen Fluggastrechte häufig überhaupt nicht, da Ihnen das Kosten-Nutzen-Verhältnis ungünstig erscheint. Wir lösen diese Problematik, indem wir unsere Leistungen, wenn eine Forderung nicht durchsetzbar ist, vollständig unentgeltlich erbringen. Um unseren Kunden eine Befreiung von den Risiken der erfolglosen Durchsetzung wirtschaftlich tragfähig anbieten zu können, müssen wir unsere Kosten durch unsere Erfolgsvergütung in erfolgreichen Fällen decken.  

Zur erfolgreichen Erbringung unserer Leistungen sind wir auf eine Vielzahl spezialisierter Mitarbeiter angewiesen, etwa zur internen Fallbearbeitung, der Kommunikation mit unseren Kunden und den Anspruchsgegner, für die Entwicklung und Pflege der notwendigen IT-Infrastruktur sowie das Führen von Musterprozessen. Hinzu kommen die Personalkosten für die klassischen Unternehmensabteilungen (Personal- und Finanzwesen, Rechtsabteilung, Marketing) sowie die Kosten für Miete und Material. 

Ein weiterer Faktor, der bei der kalkulatorischen Ermittlung der Höhe und Bedingungen unserer erfolgsbasierten Vergütung Berücksichtigung findet, sind die uns entstehenden  Prozesskosten. Geht beispielsweise ein gerichtliches Verfahren verloren, so tragen wir neben den Gerichtskosten und den eigenen Rechtsanwaltskosten auch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite sowie etwaige Sachverständigenkosten. Wenn wir Forderungen im Ausland durchsetzen, haben wir häufig sogar bei erfolgreichen Verfahren die Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen. 

Bei Fällen, die wir außergerichtlich durchsetzen, besteht oftmals kein Anspruch gegenüber dem Anspruchsgegner auf Erstattung unserer Kosten. Zudem tragen wir das Risiko, dass ein titulierter Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der Anspruchsgegnern praktisch nicht durchsetzbar ist (z.B. wegen Insolvenz des Anspruchsgegners, fruchtloser oder mangels wirtschaftlich sinnvollen Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten). 

3.5 

Mietrecht: 

3.5.1 

Sofern wir Ihre Forderung außergerichtlich durchsetzen können, erhalten wir eine Vergütung in Höhe des vierfache Ihrer monatlichen Mietersparnis für den Zeitraum ab der ersten nach der Erteilung der Rüge fällig werdenden Mietzahlung inklusive der darauf anfallenden Umsatzsteuer. 

3.5.2 

Sofern wir zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche unsere Anwälte einschalten müssen, erhöht sich die in vorstehender Ziffer 3.5.1 definierte Vergütung auf das sechsfache Ihrer monatlichen Mietersparnis inklusive der darauf anfallenden Umsatzsteuer. 

3.5.3 

Sofern wir eine Mietpreisanpassung rückwirkend für den Zeitraum vor der von uns auszusprechenden Rüge durchsetzen können, erhalten wir zusätzlich zu der unter den vorstehenden Ziffern 5.3.1 und 5.3.2 definierten Vergütung eine Pauschalvergütung in Höhe von fünfzig Prozent Ihrer Mietersparnis aus diesem Zeitraum. 

Ergebnis unserer Tätigkeit. Unsere Vergütung (inkl. 19% MwSt.). 
Außergerichtlicher Erfolg 4-fache Mietersparnis 
Erfolg vor Gericht  6-fache Mietersparnis 
Rückwirkende Mietpreisanpassung für den Zeitraum vor der Rüge Zzgl. 50 % des Rückforderungsbetrages aus dem Zeitraum vor der Rüge 
Kein Erfolg 0 € (keine Kosten für Sie) 

Ende der Vergütungsvereinbarung 

4. Abrechnung, Auszahlung  

4.1  

Wir sind dazu berechtigt, die uns Ihnen gegenüber zustehende Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer sowie etwaig auf die Forderung angefallene Zinsen direkt von den bei uns eingehenden Zahlungen abzuziehen. 

Ist im Vollmachtsprozess ein Vertragsanwalt beauftragt worden, werden die Vertragsanwälte die durchgesetzten Beträge zum Zwecke der Abrechnung mit Ihnen an uns auskehren.   

Wir werden den auf Sie entfallenden Betrag auf einem unserer Anderkonten verwahren. Wir sind dazu berechtigt, mit den anderkontoführenden Banken Zinsabreden zu treffen und etwa entstehende Zinsansprüche auf unseren Geschäftskonten einzuziehen. Die Höhe der Zinsabreden variiert je nach Marktlage. Der jährliche Zinssatz errechnet sich derzeit aus dem um 1,50 Prozentpunkte reduzierten Prozentsatz der Einlagefazilität (Einlagefazilität – 1,50%-Punkte p.a.) Bei der Einlagefazilität handelt es sich um den Zinssatz der Europäischen Zentralbank für kurzfristige Einlagen von Geschäftsbanken („European Central Bank Deposit Facility“). Dieser Zinssatz ist veränderlich, wird von der EZB in regelmäßigen Abständen festgelegt und auf ihrer Website www.ecb.eu veröffentlicht. Zum Monatsabschluss per 31.05.2024 betrug der Zinsanspruch für Guthaben auf dem Anderkonto 2,5 % p.a. Bezogen auf eine Forderung von EUR 600,00 führt dieser Zinssatz in einem Zeitraum von 2 Wochen zu einem Zinsanspruch von EUR 0,58. 

Sie verzichten hiermit im Rationalisierungsinteresse auf die Berechnung und Herausgabe der Zinsansprüche, die auf Ihre Forderung entfallen. Diese Zinsansprüche sind daher von uns abweichend vom gesetzlichen Normalfall (§ 667 BGB i.V.m. § 675 BGB) nicht an Sie herauszugeben. 

4.2  

Sobald uns alle für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden wir mit Ihnen ordnungsgemäß abrechnen und den Ihnen zustehenden Betrag an Sie auszahlen.  

4.3  

Sie müssen uns eine Kontoverbindung nennen, auf die wir das Geld überweisen können. Sollten wir alternative Auszahlungsmethoden (z.B. PayPal) anbieten, können Sie uns die entsprechenden Informationen anstelle der Kontoverbindung angeben. Für den Fall, dass Sie über kein SEPA-Konto verfügen, werden etwaig anfallende Gebühren für die Überweisung oder Auszahlung von Ihnen getragen. 

 
Soweit Sie Zahlungen von uns erhalten, die (auch) für andere Personen (z. B. Mitreisende oder Mitmieter) bestimmt sind, müssen Sie diese anteilig an die berechtigten Personen weiterleiten.  

5. Pflichten und Obliegenheiten  

5.1  

Sie unterstützen uns bei der Durchführung unserer vertraglichen Pflichten. Sie teilen uns den zu Grunde liegenden Sachverhalt nach Ihrem Kenntnisstand auf Nachfrage vollständig mit. Sie stellen uns zur Bearbeitung erforderliche Unterlagen/Informationen zur Verfügung und reichen neue Informationen unaufgefordert unverzüglich nach. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen/Informationen tragen Sie die Verantwortung. Sie verpflichten sich, gegebenenfalls erforderliche ergänzende Informationen auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.  

5.2  

Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn Sie oder andere in Bezug auf die durch uns geltend gemachten Ansprüche anspruchsberechtigte Personen (z.B. Mitreisende oder Mitmieter) Leistungen der Anspruchsgegner erhalten oder dieser mit Ihnen oder den anderen Anspruchsberechtigten Personen in Verbindung tritt.  

5.3  

Sie haben vor unserer Beauftragung über die Forderung nicht anderweitig verfügt, ebenso wenig ist ein Dritter noch mit der Durchsetzung beauftragt. Sie dürfen auch, während unser Vertrag zur Durchsetzung der Forderung besteht, keine anderen Dienstleister, Rechtsanwälte oder private oder öffentliche Stellen (z.B. die SÖP oder einen Verbraucherschutzverband) eigenständig mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, keine gerichtlichen Schritte eigenständig einleiten oder über die Forderung verfügen.  

5.4 

Im Vollmachtsprozess sind Sie außerdem verpflichtet, die Forderung, mit deren Durchsetzung Sie uns beauftragt haben, nur mit unserer Einwilligung an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.  

5.5 

Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aufgrund oder im Zusammenhang mit von Ihnen grob fahrlässig falsch oder unvollständig gemachten Angaben zu Tatsachen im Bestellprozess oder sonstiger uns zur Verfügung gestellter Informationen gegen uns geltend machen und halten uns insofern schadlos. Verstoßen Sie schuldhaft gegen eine der in der Ziffer 5.1 bis 5.3 genannten Pflichten und erleiden wir hierdurch einen Schaden, berechtigt uns dies zum Schadenersatz. 

6. Beauftragung der Vertragsanwälte, Kostenfreistellungszusage  

6.1  

Als Rechtsdienstleister ist uns die Vertretung vor den ordentlichen Zivilgerichten in Deutschland nicht gestattet. Sollten unsere außergerichtlichen Durchsetzungsbemühungen (einschließlich eines gerichtlichen Mahnverfahrens) vollständig oder teilweise erfolglos geblieben sein, können wir im Abtretungsprozess bei entsprechenden Erfolgsaussichten einen Vertragsanwalt im eigenen Namen und auf unser Kostenrisiko mit der Durchsetzung der Forderung mandatieren (d.h. sofern unsere Bemühungen nicht erfolgreich sind, tragen wir sämtliche Kosten).  

6.2  

Im Rahmen des Vollmachtsverfahrens (und soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist) können wir unseren Vertragsanwalt in Ihrem Namen anweisen, den Anspruch außergerichtlich und gemäß der von Ihnen unterzeichneten Vollmacht durchzusetzen oder Ihnen empfehlen, selbst einen unserer Vertragsanwälte zu mandatieren.  

Sie ermächtigen den Vertragsanwalt, Erklärungen von uns im Zusammenhang mit diesem Auftragsverhältnis für Sie entgegenzunehmen. Wir verpflichten uns hiermit, Sie von den Kosten des von Ihnen und/oder Flightright für Sie beauftragten Vertragsanwaltes gemäß Ziffer 6.4 freizustellen.  

6.3  

Sie gestatten uns, dem Vertragsanwalt Zugriff auf alle Unterlagen und Informationen zu gewähren, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben. Sie verpflichten sich, Nachfragen des Vertragsanwalts zum Sachverhalt direkt zu beantworten.  

6.4  

Sollte die Anspruchsdurchsetzung auch nach der Anwaltsbeauftragung und außergerichtlichen und ggf. auch gerichtlichen Bemühungen nicht erfolgreich sein, stellen wir Sie von den Kosten der Anwaltsbeauftragung frei.  

Wir übernehmen auch sonstige Kosten der Rechtsverfolgung (einschließlich der Gerichtskosten, der gegnerischen Rechtsanwaltskosten sowie etwaig anfallender Zusatzkosten bei internationalen Gerichtsständen), wenn diese nichtdurch den Anspruchsgegner erstattet werden.  

7. Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche  

7.1  

Der Abschluss eines Vergleiches setzt grundsätzlich Ihre Zustimmung voraus. Hiervon unberührt besteht für Sie die Möglichkeit, uns und, sofern der Vertragsanwalt durch Sie oder in Ihrem Namen beauftragt wurde, diesem vorsorglich einen Kompetenzrahmen zum Abschluss von Vergleichen einzuräumen. In diesem Fall bedürfen Vergleiche innerhalb dieses Kompetenzrahmens keiner weiteren Zustimmung. Sie können den Vergleich jedoch noch widerrufen, wenn er den Kompetenzrahmen nicht vollständig nach oben ausgeschöpft hat. In diesem Fall werden wir unsere Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche überprüfen und anschließend mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Wir sind außerdem berechtigt, den Vergleich ohne Rücksprache mit Ihnen abzulehnen, falls der Anspruchsgegner Ihnen weniger als 80 % der geforderten Summe anbietet oder, im Falle von Fluggastrechten, nur Gutscheine statt Geld anbietet. 

7.2  

Ist im Vollmachtsprozess ein Vertragsanwalt beauftragt worden, sind Sie zum Abschluss eines unwiderruflichen Vergleichs, zum Widerruf eines mit unserer Zustimmung geschlossenen Vergleichs, zum Verzicht auf den Anspruch, zu einer Klagerücknahme oder zu einer sonstigen Verfügung über die Forderung nur mit unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt.  

7.3  

Im Fall eines (außergerichtlichen oder gerichtlichen) Vergleiches werden die anwaltlichen und ggf. gerichtlichen Kosten vom vereinbarten Vergleichsbetrag abgezogen, falls diese nicht (wie durchaus üblich) durch den Anspruchsgegner übernommen wurden. Der Vergleichsschluss wirkt sich nicht auf unsere Vergütung aus; es gelten insofern die Bestimmungen aus Ziff. 3. 

8. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern  

Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, das heißt, eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir, wie folgt, belehren:  

Widerrufsbelehrung  

Widerrufsrecht  

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (im Sinne der Ziffer 2.1), spätestens jedoch mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:  

Flightright GmbH  

Revaler Straße 28 

10245 Berlin  

Tel.: +49 (0) 331 9816 9040  

Fax.: +49 (0) 330 2898 281 09  

E-Mail: service@flightright.de  

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail unter Angabe Ihrer Fallnummer) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (s.u.) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.  

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.  

Folgen des Widerrufs  

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Überweisungsgebühren (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Auszahlung, als die von uns angebotene SEPA-Überweisung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist, zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.  

Besondere Hinweise  

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von uns vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde und Sie vor Ausführung der Dienstleistung Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unsererseits verlieren.  

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dafür dieses Formular verwenden:  

Muster-Widerrufsformular 

An:  

Flightright GmbH  

Revaler Straße 28  

10245 Berlin  

Fax.: +49 (0) 330 2898 281 09  

E-Mail: service@flightright.de  

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung  

  • Fallnummer:  
  • Bestellt am:  
  • Name des/der Verbraucher(s):  
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s):  
  • Datum:  

Wir bestätigen Ihnen den Zugang des Widerrufs unverzüglich. 

Ende der Widerrufsbelehrung  

9. Vertragsdauer, Kündigung und Streitbeilegung  

9.1  

Der Vertrag mit uns endet, wenn die Forderung durchgesetzt wurde oder wir nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der Einziehung festgestellt und Sie hierüber informiert haben.  

9.2 

Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus sowohl durch Sie als auch durch uns jederzeit gekündigt werden. Wir behalten uns insbesondere dann das Recht zur Kündigung vor, wenn Sie die Pflichten und Obliegenheiten im Sinne der Ziffer 6 schuldhaft verletzen.  

9.3  

Sollten Sie das Vertragsverhältnis nach Beauftragung und Auszahlung der Forderung kündigen, bleibt unser Anspruch auf Vergütung nach Ziffer 3 weiter bestehen.  

9.4  

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Allerdings ziehen wir es vor, etwaige Probleme direkt mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen direkt unter service@flightright.de.  

9.5 

Fluggastrechte: 
Es gibt folgende andere Möglichkeiten zur Durchsetzung der Forderung: das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, das Online-Formular des Luftfahrbundesamts, die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz, eine Anfrage direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft sowie das Angebot der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. 

9.6 

Mietrecht: 

Wir sind rechtlich dazu verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass es alternative Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung gibt, bei denen kein Erfolgshonorar fällig wird. So können Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zum Beispiel auch an die Verbraucherschutzverbände wenden. 

10. Schlussbestimmungen  

10.1  

Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist anwendbar. Dies gilt auch für den Abtretungsvertrag zwischen dem Verbraucher und Flightright. Haben Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, sind zusätzlich die zwingenden Rechtsvorschriften anwendbar, die in diesem Staat gelten.   

10.2  

Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Berlin. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. 

10.3 

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen sowie abweichende oder ergänzende individualvertragliche Regelungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel. 

10.4 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge einer Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. 

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