Entschädigung bei Überbuchung
Wenn Ihre Airline Ihren Flug überbucht hat und Sie deshalb nicht wie geplant befördern kann, haben Sie Anspruch auf 250 € bis 600 € Entschädigung nach EU-Fluggastrecht. Gleichzeitig haben Sie im Falle einer Überbuchung sofortigen Anspruch auf Verpflegungsleistungen am Flughafen. Damit Ihr Flug unter das EU-Fluggastrecht fällt und Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, muss Ihr Flug einige Voraussetzungen erfüllen.
Sind auch Sie von einer Überbuchung betroffen? Bei Annullierung, Verspätung, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen haben Passagiere nach EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Anspruch auf Entschädigung oder Ticketerstattung.
Kundenbewertung der Flightright GmbH
Das Wichtigste zum Thema „Entschädigung bei Überbuchung“
- Unter bestimmten Umständen besteht bei einer Überbuchung des Fluges ein Anspruch auf Entschädigung.
- Die Fluggesellschaft muss Passagieren einen Ersatztransport anbieten oder den vollen Ticketpreis erstatten.
- Höhe der Entschädigung bei Nichtbeförderung abhängig von Flugdistanz .
- Fluggastrechte-Verordnung der EU schützt Passagiere in solchen Fällen.
- Fluggesellschaften sollte Passagiere über ihre Rechte informieren.
- Bei Überbuchung des Fluges haben Passagiere das Recht, freiwillig auf ihren Platz zu verzichten.
- Eine rechtliche Unterstützung von Flightright wird bei Schwierigkeiten empfohlen.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Sind auch Sie von einer Überbuchung betroffen?
Flightright verhilft Ihnen einfach und unkompliziert zu Ihrem Recht. Prüfen Sie unverbindlich mit unserem Entschädigungsrechner, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und beauftragen Sie Flightright bequem online mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Was sind meine Rechte, wenn mein Flug überbucht wurde?
- Betroffenen Passagieren stehen 250 € bis 600 € Entschädigung zu
- Sie können sich Ihr Ticket erstatten lassen oder einen Ersatzflug verlangen
- Sofortige Versorgung mit Snacks und Getränken von der Airline
- Unabhängig vom Ticketpreis
Was sollte ich tun, wenn mein Flug überbucht wurde?
- Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund der Überbuchung schriftlich bestätigen
- Sammeln Sie Beweise: Zum Beispiel über Mahlzeiten oder ausgegebene Gutscheine
- Bestehen Sie auf Ihre Versorgungsleistungen am Flughafen
- Bestimmen Sie mit unserem Entschädigungsrechner Ihren Anspruch
Ihr Flug war überbucht und sie konnten nicht mitfliegen?
Was bedeutet Überbuchung und Nichtbeförderung gegen Ihren Willen?
In der Flugbranche ist es übliche Praxis Flüge zu überbuchen. Das bedeutet, dass die Airline mehr Tickets verkauft, als dass es Plätze an Bord gibt, in der Hoffnung, dass nicht alle Passagiere ihren Flug antreten. Falls doch alle Fluggäste den Flug antreten, muss die Airline versuchen, Freiwillige zu finden, die einer Umbuchung zustimmen. Findet die Fluggesellschaft nicht genügend Freiwillige, dann kann es dazu kommen, dass die Airline Passagiere gegen Ihren Willen nicht befördert.
Auch verwenden Airlines in einigen Fällen kleinere Flugzeuge, um Geld zu sparen wenn nicht genügend Tickets für den ursprünglich geplanten Flug verkauft wurden. Auch in diesem Fall kann es vorkommen, dass einige Passagiere auf andere Flüge umgebucht werden müssen.
Fluggäste, denen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert wurde, haben Anspruch auf Entschädigung nach EU-Fluggastrecht. Voraussetzung ist, dass sie sich rechtzeitig eingecheckt haben, alle Buchungsdokumente vorhanden waren und von den Passagieren keine Sicherheits- oder gesundheitlichen Risiken für sich selbst oder andere Passagiere ausgingen.
Wann erhalten Passagiere eine Entschädigung bei Überbuchung?
Seit 2004 regelt das EU-Fluggastrecht Nr. 261/2004 Entschädigungen bei Überbuchungen. Die Höhe der Entschädigung hängt hierbei nicht von dem ursprünglichen Ticketpreis ab, sondern richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Ihre Ansprüche können Sie bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Ob Ihr Flug Teil eines Pauschalurlaubs war oder Sie auf dem Weg zu einem Geschäftstermin waren, spielt für Ihre Entschädigung keine Rolle. Um unter das EU-Fluggastrecht zu fallen muss Ihr Flug entweder in der EU starten oder Ihr Flug muss in der EU landen während die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Die Höhe der Entschädigung berechnet sich nach der Flugstrecke:
- Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € zu
- Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € zu
- Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € zu
Entschädigung bei Überbuchung: Das steht Ihnen zu
Kurzstrecke bis 1.500 km | Mittelstrecke bis 3.500 km | Langstrecke ab 3.500 km |
z.B. Wien – Mailand | z.B. Wien – Lissabon | z.B. Wien – Abu Dhabi |
250€ | 400€ | 600€ |
Haben Sie sich rechtzeitig eingecheckt?
Um Entschädigung zu erhalten, wenn Ihnen das Boarding verweigert wurde, ist Voraussetzung, dass Sie sich rechtzeitig eingecheckt haben. In besonderen Fällen hat der deutsche Bundesgerichtshof verbraucherfreundlich entschieden (Fall X ZR 34/14). Passagiere müssen den Weg zum Flughafen nicht auf sich nehmen wenn ihnen im Voraus mitgeteilt wurde, dass Sie ihren Flug nicht antreten können. Ihren Entschädigungsanspruch verlieren die Passagiere damit nicht.
Wir empfehlen unseren Fluggästen nichtsdestotrotz den Weg zum Flughafen, falls Ihr Flug kurzfristig umgebucht wird. Auch wenn Sie am Flughafen langen Wartezeiten ausgesetzt sind, sollten Sie möglichst den Abflugbereich nicht verlassen, um kurzfristige Informationen zu Ihrem Flug nicht zu verpassen.
Was, wenn mein Flug umgebucht wurde?
Flugumbuchungen kommen vor allem bei Pauschalurlauben vor. Häufig ändert sich die Flugzeit oder Passagiere werden auf andere Flüge umgebucht. Wenn Sie in diesem Fall später an Ihrem Endziel ankommen oder Ihr Flug früher startet könnten Sie auch Anspruch auf Entschädigung haben.
Wie erhalte ich meine Entschädigung im Falle einer Überbuchung?
Um Ihre Entschädigung zu erhalten können Sie die Airline selbst kontaktieren und Ihre Entschädigung einfordern. Hierbei müssen Sie jedoch beachten, wirklich die Airline zu kontaktieren, die Ihren Flug ausgeführt hat. Nicht immer ist das dieselbe Fluggesellschaft wie die, bei der Sie den Flug gebucht haben. Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigung.Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren speziell entwickelten Entschädigungsrechner ein. Er analysiert hunderttausende von Flugbewegungen und Wetterdaten und prüft detailliert die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung. Sie erhalten sofort eine kostenlose Ersteinschätzung.
Zeigt der Entschädigungsrechner an, dass Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie uns sofort mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der sich seit vielen Jahren erfolgreich um die Durchsetzung von Fluggastrechten kümmert. Wir wissen, wie man mit den Airlines verhandelt und welche Tricks sie auf Lager haben. Deshalb können wir den Airlines auf Augenhöhe begegnen. Wir holen Ihnen Ihre Entschädigung. Wenn es sein muss, gehen wir dafür bis vor Gericht. Dabei tragen wir das volle Kostenrisiko: Verlieren wir einen Fall, tragen wir allein die Kosten. Gewinnen wir einen Fall – außergerichtlich oder vor Gericht – erhalten wir eine Erfolgsprovision von 20 bis 30 % (zzgl. Mehrwertsteuer). Sie sind also jederzeit vor unnötigen, hohen Kosten geschützt. Unsere Erfolgsquote für die gerichtliche Durchsetzung liegt übrigens bei 99 %.
Warum kann ich meine Entschädigung nicht selber einfordern?
Der erste Schritt zu Ihrer Entschädigung ist, herauszufinden, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Dies ist für Einzelpersonen meist kein einfaches Vorhaben. Ohne Zugriff auf Flugdatenbanken, vergleichbare Verspätungsfälle und Rechtsexpertise ist es schwer Ihren Anspruch auf Entschädigung zu ermitteln und besonders, ihn bei der Fluggesellschaft durchzusetzen.
Ihr Flug war überbucht und sie konnten nicht mitfliegen?
Mit unserem Entschädigungsrechner sagen wir Ihnen in wenigen Minuten, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Mit 8 Jahren Erfahrung im Fluggastrecht und über 5.2 Millionen Fluggästen, die unserem Service bereits vertrauen, helfen wir Ihnen einfach, schnell und ohne Aufwand auf Ihrer Seite, dabei, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen.
Was steht mir bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?
In der unglücklichen Situation einer Überbuchung haben Sie sofortigen Anspruch auf Versorgungsleistungen von der Airline, wie Snacks und Getränke, Telefonate und E-Mails. Die Entschädigungszahlung ist davon unabhängig.
Ersatzflug oder Ticketpreiserstattung
Wenn Ihnen aufgrund einer Überbuchung das Boarding verweigert wurde, können Sie selbst entscheiden, ob Sie einen Ersatztransport in Anspruch nehmen wollen oder ob Sie sich den vollen Ticketpreis erstatten lassen.
Abflug erst am nächsten Tag
Ihnen steht eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Airport zu. Wenden Sie sich dafür direkt an die Airline und lassen Sie sich die Zusage für Zimmer und Transfer schriftlich bestätigen.
Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?
Sie haben in Zukunft eine Flugreise geplant und wollen schon im Voraus sicher sein, keine Entschädigungszahlungen zu verpassen? Kein Problem. Sie können Ihre Flüge schon im Voraus in unseren Entschädigungsrechner eintragen und wir machen Sie darauf aufmerksam, wenn Entschädigungsansprüche für Sie bestehen.
Checkliste: Ihre Rechte bei Überbuchung
- Sie könnten Anspruch auf 250 € bis 600 € Entschädigung haben, wenn die Airline Ihren Flug überbucht hat oder Ihnen das Boarding gegen Ihren Willen verweigert.
- Sie haben sofortigen Anspruch auf Getränke und Snacks von der Fluggesellschaft.
Voraussetzungen:
- Sie haben rechtzeitig eingecheckt. (Normalerweise bis 45 Minuten vor Abflug)
- Ihr Problemflug ist nicht länger als 3 Jahre her
- Ihr Flug ist entweder in der EU gestartet (jede Airline) oder ist in der EU gelandet (Airlines mit Sitz in der EU)
- Sie haben ein gültiges Ticket und Buchungsbestätigung.
- Die Buchungsart, also ob beispielsweise Einzelbuchung, Geschäftsreise oder Pauschalurlaub, spielt keine Rolle für Ihr Recht auf Entschädigung.
Ihr Flug war überbucht und sie konnten nicht mitfliegen?
Verweigert Ihnen die Fluggesellschaft den Mitflug, weil die Maschine überbucht ist, können Sie nach EU-Recht eine Entschädigung fordern.
Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:
Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen
Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen
Ihre Reise verlief nicht wie geplant?
Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.