Das Wichtigste zum Thema „Ab wann darf man alleine fliegen?“
- Gesetzliche Regelungen variieren: Keine einheitliche Mindestaltersgrenze für Alleinfliegen in der EU, mit Ausnahmen in Italien und Spanien.
- Altersgrenzen der Fluggesellschaften: Ab 5 Jahren ist Alleinreisen möglich, mit obligatorischem Betreuungsdienst für 5- bis 11-Jährige und optional für 12- bis 17-Jährige.
- Vorbereitung und Dokumentation: Erforderliche Reisedokumente beschaffen, schriftliche Erlaubnis der Eltern einholen, Betreuungsdienst buchen, Kind auf Reise vorbereiten.
- Begleitung und Empfang: Vertrauenswürdige Personen müssen Kinder am Abflug- und Zielort begleiten bzw. empfangen, Identitätsüberprüfung erforderlich.
- Flugverspätungen und -ausfälle: Fluggesellschaft informiert Eltern und sorgt für Betreuung bis zur Weiterreise oder Rückkehr.
- Entschädigungsansprüche: Bei Verspätungen oder Ausfällen erhalten in der Regel die Ticketkäufer, meist die Eltern, Entschädigung.
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Allein reisen hat viele Gründe, sei es der Besuch bei Familie und Verwandten, das Erkunden neuer Orte oder einfach ein Urlaub, der oft ein echtes Abenteuer darstellt. Doch gerade bei Kindern und Jugendlichen kommt häufig die Frage auf, ab welchem Alter sie ins Flugzeug steigen dürfen.
Während die meisten Fluggesellschaften minderjährigen Passagieren das Fliegen ohne Begleitung ab einem bestimmten Alter erlauben und für jüngere Kinder spezielle Betreuungsdienste anbieten, gibt es gesetzlich keine festgelegten Altersgrenzen für das Alleinreisen. Vor der Flugreise ist es wichtig, sich über die spezifischen Richtlinien der jeweiligen Airlines sowie die Einreisebestimmungen des Ziellandes zu informieren.
Ab welchem Alter darf man alleine fliegen?
Eine gesetzliche Mindestaltersgrenze für das Alleinfliegen von Minderjährigen existiert grundsätzlich nicht.
Allerdings haben die Airlines spezifische Regeln und Vorschriften eingeführt, die sowohl minderjährige als auch erwachsene Passagiere befolgen müssen. Es gibt dabei unterschiedliche Altersgruppen, bei denen spezielle Bestimmungen gelten. Dies betrifft junge Passagiere im Alter zwischen 5 und 11 Jahren sowie Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren. Für Kinder unter 5 Jahren ist das alleinige Fliegen seitens der Fluggesellschaften nicht gestattet.
Italien und Spanien als Ausnahme
Wenn wir über gesetzliche Vorschriften sprechen, so sind Italien und Spanien die einzigen EU-Länder, in denen es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass bestimmte junge Altersgruppen spanischer bzw. italienischer Staatsangehörigkeit während des Flugs eine Begleitperson haben müssen.
Ab welchem Alter darf Ihr Kind alleine fliegen?
Die Entscheidung, ab wann Ihr Kind allein fliegen darf, hängt von mehreren Faktoren ab.
Für jeden, der in Erwägung zieht, sein Kind alleine fliegen zu lassen, geht es nicht nur um das Alter. Es ist eine Mischung aus gesetzlichen Anforderungen, Richtlinien der Fluggesellschaft, der Reife des Kindes, logistischer Unterstützung und nicht zuletzt die Erlaubnis der Vorgesetzten, um eine sichere und beruhigende Reise zu gewährleisten. Generell können Eltern ihr Kind ab 12 Jahren eigenständig in den Urlaub fliegen lassen, wobei lediglich einige Reisedokumente und Unterlagen erforderlich sind.
Regelungen für allein reisende Kinder (2023 / 2024)
Das Mindestalter für alleinreisende Kinder unterscheidet sich je nach Airline. Generell können Eltern jedoch ihre Kinder ab einem Alter von 5 Jahren ohne eigene Begleitung fliegen lassen.
- Kinder unter 5 Jahren müssen von einem Erwachsenen oder einem Geschwisterteil im Alter von 16 Jahren oder älter begleitet werden – Keine alleinige Flugreise möglich
- Für Kinder im Alter von 5-11 Jahren ist der Betreuungsservice bzw. Begleitservice für unbegleitete Minderjährige bei Austrian Airlines sowie bei den meisten deutschen Fluggesellschaften wie Air Europa, Eurowings und Condor obligatorisch und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Dieser Service gewährleistet eine Aufsicht während der gesamten Reise.
- Für Jugendliche, die mindestens 12 Jahre alt sind, ist der Betreuungsservice optional, aber empfohlen. Eine Anmeldung (besondere Reisedokumente) könnte weiterhin erforderlich sein.
- Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen alleine fliegen, ohne einen speziellen Begleitservice in Anspruch nehmen zu müssen. Sie gelten als erwachsene Passagiere.
In der Regel müssen alleinreisende Kinder auf östereichischen Flügen mindestens 5 Jahre alt sein.
Der Betreuungsservice für unbegleitete Minderjährige (UM Service) wird Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren vorgeschrieben und steht Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren bei bestimmten Fluggesellschaften optional zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Alleinflug Ihrer Kinder
- Kinderflugbegleitung: Für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren ist die Buchung einer Flugbegleitung (UM Service) durch die Airline erforderlich. Dies stellt sicher, dass Ihre Kinder sicher und betreut fliegen. Hier fallen zusätzliche Gebühren an.
- Fliegen mit Freunden: Einige Fluggesellschaften ermöglichen es Kindern, gemeinsam mit Freunden zu reisen, vorausgesetzt, der Freund hat das Mindestalter von 16 Jahren erreicht.
- Unbegleitete Minderjährige (UM): Alleinreisende Kinder ab 12 Jahren dürfen alleine fliegen, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis der Eltern vorlegen können. Es ist manchmal jedoch erforderlich, dass sie von einer Person im Alter von 14 bis 16 Jahren oder vom professionellen Betreuungsservice begleitet werden, um für zusätzliche Sicherheit während des Fluges zu sorgen.
- Jugendliche Flugreisen: Ab dem Alter von 16 Jahren ist es Jugendlichen gestattet, ohne Begleitung zu fliegen, sofern sie eine Vollmacht der Eltern bzw. die benötigten Reisedokumente besitzen. Dies bietet Jugendlichen die Freiheit, selbstständig zu reisen, während die Eltern die Gewissheit haben, dass alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden.
Diese Richtlinien sorgen für sicheres Reisen von Kindern und Jugendlichen, wobei Regeln für Alleinflüge minimal von Airline zu Airline abweichen.
Ab welchem Alter man alleine fliegen darf, ist abhängig von der Fluggesellschaft
Die folgenden Informationen gelten für das alleinige Reisen ohne Begleitperson und in Verbindung mit dem Betreuungsservice für unbegleitete Minderjährige (Unaccompanied Minor Service – kurz UM Service):
Austrian Airlines – ab 5 Jahren
Austrian Airlines stellt für Kinder ab einem Alter von fünf Jahren einen speziellen Betreuungsservice für unbegleitete Minderjährige (UM) zur Verfügung. Dieser Service ist für alle Kinder bis einschließlich 11 Jahre, die ohne Begleitung reisen, verpflichtend.
Sobald die Kinder das 12. Lebensjahr erreicht haben, können sie eigenständig reisen und benötigen den UM Service nicht mehr.
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Lufthansa – ab 5 Jahren
Lufthansa bietet für Kinder ab 5 Jahren die Möglichkeit, mit dem Betreuungsservice für unbegleitete Minderjährige (UM) zu reisen. Dieser Service ist verpflichtend für alle Kinder unter 12 Jahren, die alleine reisen.
Ab dem Alter von 12 Jahren ist es Kindern erlaubt, ohne den UM Service zu fliegen, was ihnen eine größere Unabhängigkeit auf ihren Reisen bietet.
Air France – ab 4 Jahren
Air France setzt sich mit einer Altersgrenze von 4 Jahren für Inlandsflüge und 5 Jahren für internationale Flüge etwas von den anderen ab, wobei der UM Service für Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren (national) bzw. 15 Jahren (international) verfügbar ist.
Diese Regelung zeigt eine besondere Berücksichtigung für jüngere Kinder, die international reisen.
Eurowings – ab 5 Jahren
Genauso wie Lufthansa ermöglicht Eurowings Kindern ab 5 Jahren, mit dem UM Service zu fliegen, während Kinder ab 12 Jahren die Freiheit haben, ohne diesen Service zu reisen.
Eine Besonderheit bei Eurowings ist, dass Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren auch von einem mindestens 16 Jahre alten Geschwisterkind begleitet werden können. Dies bietet Familien flexible Reisemöglichkeiten.
Condor – ab 5 Jahren
Condor bietet ebenfalls ab 5 Jahren den UM Service für alleinreisende Kinder an. Ab dem Alter von 12 Jahren können Kinder ohne diesen Service fliegen. Condor ist bekannt für ihre familienfreundlichen Dienstleistungen und stellt sicher, dass auch die jüngsten Passagiere eine angenehme Reiseerfahrung haben.
Ryanair – ab 16 Jahren
Ryanair bietet keinen UM Service an, weshalb die Alleinreise erst ab 16 Jahren möglich ist. Diese Regelung reflektiert die allgemeine Geschäftspolitik dieser Fluggesellschaft, die auf Effizienz und Einfachheit abzielt, was bedeutet, dass sie keine speziellen Dienstleistungen für unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren bereitstellt.
Easyjet – ab 16 Jahren
EasyJet gestattet Jugendlichen die Alleinreise erst ab dem Alter von 16 Jahren, da kein Begleitservice für unbegleitete Minderjährige (UM Service) angeboten wird. Für jüngere Reisende ist diese Option somit nicht verfügbar, was Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Planung von Reisen für ihre Kinder berücksichtigen sollten.
Iberia – ab 5 Jahren
Bei Iberia können Kinder ab 5 Jahren mit Unterstützung durch den UM Service reisen. Ab dem Alter von 12 Jahren ist es ihnen erlaubt, auch ohne diesen speziellen Service zu fliegen.
American Airlines – ab 5 Jahren
American Airlines ermöglicht Kindern ab 5 Jahren die Nutzung des UM Services für alleinreisende Minderjährige. Ab einem Alter von 15 Jahren dürfen Teenager ohne diesen Service reisen.
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Turkish Airlines – ab 7 Jahren
Kinder ab 7 Jahren können den UM Service nutzen, um alleine zu reisen. Ab einem Alter von 12 Jahren ist es den Kindern dann erlaubt bei Turkish Airlines ohne jegliche Begleitung zu fliegen.
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British Airways – ab 14 Jahren
British Airways unterscheidet sich von den anderen Fluggesellschaften, indem sie die Alleinreise erst ab 14 Jahren erlaubt und den UM Service vollständig abgeschafft hat. Dies könnte für Familien, die gewohnt sind, den UM Service für jüngere Kinder in Anspruch zu nehmen, eine Herausforderung darstellen.
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Ab wann Kinder alleine fliegen dürfen
Airline | Regelung |
---|---|
Austrian Airlines – ab 5 Jahren | Kinder dürfen mit Erlaubnis der Eltern ab 5 Jahren mit UM Service alleine reisen. Ab 12 auch ohne UM Service. |
Lufthansa – ab 5 Jahren | Alleinreise ab 5 Jahre nur mit UM Service. Ab 12 Jahre komplett alleine möglich. |
Air France – ab 4 Jahren | Solo-Reise ab 4 Jahren bei Inlandsflügen (Frankreich) und ab 5 Jahren international beide mit UM Service. Ab 12 Jahren (national) und 15 Jahren (international) komplette Soloreise möglich. |
Eurowings – ab 5 Jahren | Ab 5 Jahren mit UM Service und ab 12 ohne UM Service. Alternativ kann bei 5-11 Jährigen ein mindestens 16 jähriges Geschwisterkind als Begleitung mit. |
Condor – ab 5 Jahren | Ab 5 Jahren mit UM Service. Ab 12 ohne UM Service. |
Ryanair – ab 16 Jahren | Kein UM Service vorhanden und somit Alleinreise erst ab 16 Jahren. |
Easyjet – ab 16 Jahren | Kein UM Service vorhanden und somit Alleinreise erst ab 16 Jahren. |
Iberia – ab 5 Jahren | Ab 5 Jahren mit UM Service und ab 12 Jahren ohne UM Service möglich. |
American Airlines – ab 5 Jahren | Ab 5 Jahren mit UM Service und ab 15 Jahren ohne UM Service möglich. |
Turkish Airlines – ab 7 Jahren | Alleinige Reise mit UM Service ab 7 Jahren. Mit 12 Jahren ist die Reise ohne UM allein möglich. |
British Airways – ab 14 Jahren | Erst für Teenager ab 14 Jahren ist die Alleinreise erlaubt. Der UM Service wurde abgeschafft. |
Ihr Kind fliegt allein und der Flug ist verspätet oder fällt aus – Was tun?
Im Falle einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls gibt es klare Schritte, um das Wohlbefinden und die Sicherheit Ihres alleinreisenden Kindes zu gewährleisten.
Die Fluggesellschaft sollte Sie unverzüglich informieren, daher ist es wichtig, stets erreichbar zu sein. Die Fluggesellschaft wird Maßnahmen ergreifen, um Ihr Kind zu betreuen, wie Verpflegung oder alternative Reiseplanung.
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Falls der Flug umgebucht werden muss, bleibt Ihr Kind unter der Obhut der Betreuer der Fluggesellschaft. Diese sorgen dafür, dass Ihr Kind sicher auf den nächstmöglichen Flug umgebucht wird und während der Wartezeit betreut ist. Sollte eine Übernachtung notwendig sein, kümmert sich die Fluggesellschaft um eine geeignete Unterbringung und Begleitung.
Der UM Service bleibt bestehen, bis das Kind die endgültige Destination erreicht hat. Eltern sollten kontinuierlich mit der Fluggesellschaft in Kontakt bleiben und erforderliche Dokumente bereitstellen.
Es ist ratsam, die Richtlinien und Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft genau zu lesen und bei Fragen direkt Kontakt aufzunehmen.
Wer bekommt die Entschädigung – mein Kind oder ich?
Wenn Ihr Kind alleine mit einem Direktflug reist und der Flug verspätet oder storniert wird, ist es wichtig zu wissen, wer Anspruch auf Entschädigung hat.
In den meisten Fällen würde die Entschädigung für einen verspäteten oder ausgefallenen Direktflug an die Person ausgezahlt, die das Ticket gekauft hat. Wenn Sie derjenige sind, der den Direktflug für Ihr Kind gebucht und bezahlt hat, dann wären Sie zur Entschädigung berechtigt. Jetzt Anspruch prüfen und Ihre Rechte sichern!
Bei Reisen mit Zwischenstopps und Umsteigevorgängen kann die Situation komplexer sein. Hier ist es ratsam, die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften zu überprüfen, insbesondere die Regeln für die Beförderung unbegleiteter Minderjähriger und die Handhabung von Verspätungen oder Stornierungen.
Die Betreuung für alleinreisende Kinder endet meist am Zwischenstopp, sodass für den Weiterflug ein neuer Betreuungsservice gebucht werden muss, was die Zuständigkeiten bei Entschädigungsansprüchen beeinflussen kann.
Welche Unterlagen sollten Kinder bei sich tragen?
Vorm dem Start und auch nach der Landung sollte das Kind die kleine UM Umhängetasche, die der Begleitservice aushändigt, tragen und stets griffbereit haben.
Auch ein kleiner Reisrucksack mit essentiellen Dingen für Kinder ist äußerst nützlich. Hierzu zählen Spielzeuge, die das Kind beschäftigen, wie z.B. ein Lieblingskuscheltier, kleine Malbücher oder ein Kartenspiel. Außerdem können Snacks und Getränke, ein Ersatzkleidungsstück, Hygieneartikel sowie ein Mobiltelefon, falls vorhanden, hineingepackt werden.
Wichtige Dokumente für Kinder, die alleine fliegen:
- Flugticket / e-tickets
- Gültiger Personalausweis / Reisepass
- Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten für die alleinige Reise des Kindes
- Kopie des Reisepasses der Erziehungsberechtigten bei Auslandsreisen
- e-card für ärztliche Untersuchungen im Ausland
- das ausgefüllte Betreuungsformular
- gegebenenfalls Visum für das Zielland
Gegebenenfalls zusätzliche Dokumente:
- Bestätigung über Reiseversicherung
- Allergieausweis
- Airline spezifische Dokumente
Betreuungsservice für alleinreisende Kinder
…auch UM Service (Unaccompanied Minor Service / Unbegleitete Minderjährige Service) genannt.
Der Betreuungsservice für alleinreisende Kinder ist eine Dienstleistung von Fluggesellschaften, die die Sicherheit und das Wohlbefinden von Kindern ohne erwachsene Begleitung sicherstellt. Er richtet sich an Kinder von 5 bis 11 Jahren, wobei die Altersgrenzen variieren können. Die Betreuung umfasst die Begleitung des Kindes von der Abgabe am Startflughafen, an Board im Flugzeug bis zur Übergabe am Zielflughafen.
Vor der Reise müssen Erziehungsberechtigte die Anforderungen des Anbieters prüfen und den Service im Voraus buchen, wobei zusätzliche Gebühren anfallen können. Wichtige Dokumente, wie die Einverständniserklärung und der Reisepass des Kindes, sind vorzubereiten. Es ist auch wichtig, das Kind auf die Reise vorzubereiten und ihm zu erklären, was es erwartet.
Während der Reise sorgt das Betreuungspersonal für die Begleitung und Sicherheit des Kindes, hilft beim Einsteigen und betreut es während des Flugs. Flugbegleiter, die in der Betreuung alleinreisender Kinder geschult sind, übernehmen die Verantwortung bis zur Übergabe an eine autorisierte Person am Zielort.
Zusammenfassend bietet der Betreuungsservice eine wichtige Unterstützung für Familien, um die Reise alleinreisender Kinder sicher und betreut zu gestalten.
Wichtige Hinweise zur Buchung des UM-Services bei Flügen mit mehreren Fluggesellschaften
Es ist wichtig zu beachten, dass bei Beteiligung mehrerer Fluggesellschaften an einem Flug, für jede Airline separat ein UM-Service (Unaccompanied Minor Service) gebucht werden muss, da diese Dienstleistungen airlineabhängig sind.
Dieser Umstand führt dazu, dass die Reiseplanung für unbegleitete Minderjährige komplexer wird, da jede beteiligte Airline ihre eigenen Richtlinien und Verfahren für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger hat. Empfohlen wird daher die Buchung von Direktflügen vor allem ins Ausland.
Vorbereitung und Reiseplanung: Was gilt es zu beachten bei alleinreisenden Kindern?
Eine sorgfältige Reiseplanung ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und das Wohl des Kindes zu gewährleisten. Wählen Sie eine vertrauenswürdige Fluggesellschaft, klären Sie Aufsichtsfragen und stellen Sie sicher, dass alle Reisedokumente vorhanden sind.
Prüfung der Fluggesellschaftsrichtlinien vor Buchung des Fluges
Bevor Sie einen Flug für ein allein reisendes Kind buchen, ist es wichtig, die spezifischen Richtlinien und Anforderungen der jeweiligen Fluggesellschaft zu überprüfen. Dies kann Altersbeschränkungen, Identifikationsanforderungen und spezielle Dienstleistungen, wie die Begleitung durch das Flugpersonal umfassen.
Einverständniserklärung der Eltern
Für Kinder, die alleine reisen, ist in der Regel eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese Erklärung sollte alle notwendigen Kontaktdaten und möglicherweise spezielle Anweisungen für die Betreuung während der Reise enthalten.
Begleitservice oder Betreuung
Wie bereits erwähnt, bieten viele Fluggesellschaften einen Begleitservice für alleinreisende Kinder an. Dieser Service umfasst die Betreuung des Kindes vom Check-in bis zur Übergabe an den autorisierten Empfänger am Zielort. Die Details und Altersgrenzen dieses Services variieren je nach Fluggesellschaft.
Reisevorbereitungen – Kinder fit machen
Zur Vorbereitung auf die Reise sollten Kinder umfassend informiert und auf verschiedene Situationen vorbereitet werden. Dazu gehört das Verhalten bei Verspätungen, der respektvolle Umgang mit dem Bordpersonal sowie das Erkennen und Kommunizieren ihrer Bedürfnisse. Dies trägt dazu bei, Stress zu vermeiden.
Ankunft am Flughafen
Planen Sie genügend Zeit für den Check-in, die Sicherheitskontrolle und das Boarding ein. Begleitende Erwachsene sollten sicherstellen, dass das Kind alle erforderlichen Dokumente bei sich hat und wissen, wie und wo es Hilfe bekommen kann.
Begleitung am Flughafen
Für die Zeit am Flughafen kann es hilfreich sein, wenn ein Erwachsener das Kind bis zum Gate begleitet. Einige Flughäfen und Fluggesellschaften ermöglichen Begleitpersonen, mit einer speziellen Erlaubnis das Kind über den Check in Schalter hinaus und bis zum Boarding zu begleiten.
Empfang am Zielort
Stellen Sie sicher, dass eine vertrauenswürdige Person das Kind am Zielort in Empfang nimmt. Die Fluggesellschaft benötigt die Kontaktdaten dieser Person und wird in der Regel eine Überprüfung der Identität vornehmen, bevor das Kind übergeben wird.
Flugreise ins Ausland
Die Regelungen für das Alleinreisen von Kindern variieren je nach Fluggesellschaft, Zielland und Alter des Kindes. Bei Reisen für alleinreisende Kinder, insbesondere bei Langstreckenflügen mit mehreren beteiligten Fluggesellschaften und Zwischenstopps, müssen die Regelungen und Betreuungsdienste für unbegleitete Minderjährige (UM-Dienste) für jeden Teil der Reise separat gebucht und berücksichtigt werden.
Die Betreuung endet meist am Zwischenstopp, sodass für den Weiterflug ein neuer UM-Dienst gebucht werden muss. Direktflüge sind in solchen Fällen oft einfacher zu handhaben.
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Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?
Minderjährige Kinder, die alleine reisen, haben die gleichen Rechte wie erwachsene Passagiere. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung steht ihnen bei entsprechenden Vorfällen eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft zu.
Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere und Passagierinnen bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung sowie bei verpassten Anschlussflügen Anspruch auf eine Entschädigung. Sie können bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person erhalten (abzüglich der Erfolgsprovision). Diese Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis. Flightright, setzt Ihr Recht für Sie durch. Notfalls auch vor Gericht.
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