Die 7 größten Ausreden der Fluggesellschaften - Flightright AT

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Die 7 größten Ausreden der Fluggesellschaften

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Fluggesellschaften Ausreden“

  • Airlines verwenden oft Ausreden, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden.
  • Technische Probleme sind keine außergewöhnlichen Umstände.
  • Flugzeugüberbuchungen sind keine Entschuldigung für verpasste Flüge.
  • Kein Entschädigungsanspruch bei Annullierung wegen höherer Gewalt.
  • Ausreden wie „fehlende Besatzung“ oder „verzögerter Flugzeugwechsel“ sind oft unbegründet.
  • Airlines können sich nicht auf interne Fehler oder technische Mängel berufen.
  • Entschädigungsansprüche können bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
  • Passagiere sollten sich im Falle einer Entschädigungszahlung nicht mit Gutscheinen abspeisen lassen.
  • Fluggäste sollten ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall juristischen Beistand suchen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Wer von Flugverspätung oder -ausfall betroffen ist, hat laut EU-Recht Anspruch auf eine Entschädigung und das bis zu 3 Jahre rückwirkend. Leider stellen sich viele Airlines stur, wenn Passagiere oder Passagierinnen ihren Anspruch von bis zu 600 Euro im Alleingang fordern. Häufig werden die Anfragen mit Ausreden abgetan oder ignoriert. Das Fluggastrechte-Portal Flightright bringt Reisende auf Augenhöhe mit den Airlines und lässt sich von den Tricks der Fluggesellschaften nicht aufhalten. Das sind die sieben häufigsten Tricks der Fluggesellschaften:

1. “Ihr Flug war nicht verspätet”

Häufig spielen die Airlines die Verspätungszeit herunter. Denn liegt der Flug unter der goldenen Drei-Stunden-Marke, haben Sie auch keinen Anspruch auf Entschädigung. Die tatsächliche Verspätungszeit ist für Passagiere und Passagierinnen schwer nachvollziehbar. Ebenso, wenn als Grund das Wetter angegeben wird. Das Fluggastrechte-Portal Flightright verfügt über unzählige Datensätze zu Wetterbedingungen, Flugbewegungen sowie anderen wichtigen Informationen und weiß, wann die Airline lügt.

2. Verspätungsgründe werden verheimlicht

Ganz nach dem Motto: “Was Reisende nicht wissen, macht sie nicht heiß” lassen die Airlines Flugreisende gern über den wahren Grund der Verspätung oder kurzfristige Flugausfälle im Unklaren. Auch das Bodenpersonal erfährt häufig nicht die wahren Gründe. Denn je weniger Personen Bescheid wissen, desto größer die Chance, dass die Airline keine Entschädigungen auszahlen muss. Zudem passiert es nicht selten, dass Airlines kommunizierte technische Defekte im Nachhinein leugnen und einen anderen Verspätungsgrund angeben. Technische Defekte verpflichten Airlines in der Regel zur Bezahlung von bis zu 600 €. Es lohnt sich also, auch bei unbekanntem Verspätungsgrund Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen.

3. Billiger Gutschein statt gesetzlicher Entschädigung

Häufig ziehen sich Airlines besonders günstig aus der Affäre, indem Sie eingeschränkte Gutscheine oder Bonusmeilen verteilen. Viele Kunden und Kundinnen sind zufrieden, dass die Fluggesellschaft überhaupt auf ihre Anfrage reagiert hat. Doch sind diese nicht mit der Entschädigungszahlung gleichzusetzen. Die Gutscheine liegen meist unter dem Wert und werden in vielen Fällen von den Kunden gar nicht genutzt.

Frau mit Gutschein

4. Falsche Auskünfte

Viele kennen ihre Rechte bei Flugverspätung und -ausfall nicht oder nur lückenhaft. Genau das wissen Airlines und machen es sich zu Nutze. So scheint die Fantasie der Airlines grenzenlos, wenn es um das Verneinen solcher Ansprüche geht. Oft heißt es, dass es sich um einen außergewöhnlichen Umstand gehandelt habe oder der technische Defekt nicht selbst verschuldet wäre. So ist eine beliebte Ausrede, dass der Vorflug schlechtes Wetter hatte und dadurch der Folgeflug nicht pünktlich starten konnte. Denn schlechtes Wetter fällt unter außergewöhnliche Umstände, für die die Fluggesellschaft nichts kann und damit auch die Verspätungen nicht entschädigungen muss. Außerdem geben die Fluggesellschaften gern falsche Auskünfte. So sagen sie, dass Kinder und Minderjährige keinen Anspruch auf Entschädigung hätten, selbst wenn sie ein bezahltes Ticket haben. Dabei haben auch Kinder Anspruch.

Möchten Sie Ihre Entschädigung geltend machen?

Mann kreuzt Finger hinter dem Rücken

5. Abschreckung durch Gerichtsverfahren

Viele Fluggesellschaften schalten so lange auf stur, bis ihre Kundschaft oder ihre rechtlichen Vertreter wie Flightright vor Gericht gehen. Das Verhalten legen Billigflieger aber auch renommierte Airlines an den Tag. Warum? Sie hoffen, dass der Kunde oder die Kundin durch die möglichen Verfahrenskosten abgeschreckt wird und den Gang vor Gericht scheut. Flightright übernimmt jedoch das Kostenrisiko für seine Kundschaft. Die Erfolgsquote vor Gericht liegt bei mehr als 99 %.

6. Kundenservice auf Tauchstation

Haben Sie schon einmal versucht, den Kundenservice einer Airline zu kontaktieren? Vor allem Billigflieger wie Vueling, Ryanair und auch easyjet haben in Deutschland einen schwer erreichbaren Kundenservice. Häufig sind die Kontaktdaten erst nach langer Suche auf der Website zu finden. Damit werden Passagiere und Passagierinnen ausgebremst, da sie nicht wissen, an wen und wohin sie ihre Beschwerden richten sollen. Gelingt es doch, die Ansprüche auf Entschädigung an die richtige Adresse zu richten, ist es nicht unbedingt gesagt, dass es auch eine Antwort gibt. Häufig reagieren Airlines gar nicht oder lassen sich sehr viel Zeit, bis die Kundschaft freiwillig aufgibt. Flightright kennt die jeweiligen Ansprechpartner und Partnerinnen der Fluggesellschaften und war bereits gegen mehr als 300 Airlines erfolgreich.

7. Viele bürokratische Hürden

Dann gibt es noch die Airlines, die einen bürokratischen Spießrutenlauf abverlangen – wie Swiss. Betroffene Reisende müssen meist komplizierte und sehr lange Formulare ausfüllen, die normalerweise unnötig sind und wieder einmal als Abschreckung dienen sollen. Immerhin erkennt die Airline mit einem Blick, wer laut Passagierliste in dem Flugzeug saß. Bei Flightright müssen Sie lediglich Ihren Namen, Flugnummer und das Datum des Abfluges eingeben. Auf dieser Basis kann das Fluggastrechte-Portal direkt Ihren Anspruch prüfen und auch durchsetzen.

Sie fühlen sich von der Airline irregeführt und allein gelassen? Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigung nach EU-Recht.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Sind Sie von einer Überbuchung, Flugverspätung, Annullierung, Flugumbuchung oder einem verpassten Anschlussflug betroffen?

Tipp: Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte! Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei prüfen.

Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!

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