Entschädigungsanspruch über EU-Grenzen hinweg - Flightright AT

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Entschädigungsanspruch über EU-Grenzen hinweg

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Das Wichtigste zum Thema „Entschädigungsanspruch über EU-Grenzen hinweg“

  • Es gilt eine Entschädigung bis zu 600 Euro bei Verspätungen, einem Ausfall oder Überbuchungen.
  • Es gilt der Anspruch auch bei Flügen außerhalb der EU.
  • Die Voraussetzung hierfür sind, dass der Abflug von einem EU-Flughafen geschieht oder die Ankunft auf einem EU-Flughafen stattfindet.
  • Bei Flügen außerhalb der EU muss die Fluggesellschaft einen EU-Sitz haben.
  • Eine Entschädigung kann bis zu drei Jahre nach Flugdatum geltend gemacht werden.
  • Die Fluggesellschaften versuchen oft, Entschädigungsansprüche abzuwimmeln.
  • Bei Ablehnung sollten Sie ihren Anspruch durch einen Anwalt oder Fluggastportale prüfen lassen.
  • Sie können die Entschädigung auch bei Pauschalreisen über einen Reiseveranstalter geltend machen.
  • Die Entschädigungssumme variiert je nach Flugdistanz und Verspätungsdauer.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Flugreisenden. Passagier:innen, die mit einer deutlichen Verspätung an ihrem Ziel an einem Endflughafen außerhalb der EU ankommen, können ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben (abzgl. Erfolgsprovision). Dies geht aus einem am Donnerstag, dem 07.04.2022 verkündeten Urteil hervor. 

Der Hintergrund des EUGH-Urteils: 

Ein Fall aus Belgien ist Hintergrund des Urteils. Drei Flugreisende, die mehr als drei Stunden auf ihren United Airlines Flug warten mussten, verklagten die Fluggesellschaft auf jeweils 600 Euro Entschädigung. Auch der zweite Flug der kleinen Reisegruppe im Jahr 2018 von Brüssel nach San José – über Newark – verlief nicht reibungslos und hatte technische Probleme. Ihr Ziel, San José erreichten sie mit drei Stunden und 40 Minuten Verspätung. Gebucht wurden die Flüge bei Lufthansa, durchgeführt wurden sie aber von der amerikanischen Fluggesellschaft United Airlines.

Was verändert sich für Flugreisende nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs?

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist nun klar: Entschädigungsansprüche gelten auch, wenn ein Flug von einer Fluggesellschaft aus einem Drittstaat durchgeführt wurde. Entscheidend für einen Anspruch auf Entschädigung sei, dass die Reise in einem EU-Land angetreten wurde, sodass die Verbindung in den Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung fällt (Rechtssache C-561/20).

Zahlen muss die Entschädigung nach EU-Recht das ausführende Luftfahrtunternehmen, also die Airline, die den Flug dann tatsächlich durchführt. Wenn ein Flug bei Lufthansa gebucht wurde, ist dennoch die Airline, die die Entscheidung trifft, einen bestimmten Flug durchzuführen, verantwortlich. Im vorliegenden Fall ist United Airlines das ausführende Luftfahrtunternehmen und somit für die Entschädigung der Passagier:innen verantwortlich.

Wann gelten EU Fluggastrechte?

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagier:innen bei Verspätungen, Annullierung oder Überbuchung ihres Fluges sowie bei verpassten Anschlussflügen unabhängig von ihrem gezahlten Ticketpreis Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung. 

Starten die Flugreise ursprünglich von einem EU-Land aus, gilt die europäische Fluggastrechteverordnung, das entschied der EuGH am 07.04.2022.

Entscheidend dafür, dass der Flug in den Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung fällt, ist, dass der Flug in einem EU-Land angetreten wurde.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug verschoben wird?

Ob Sie bei einer Flugzeitenänderung Anspruch auf eine Entschädigung haben, hängt davon ab, wann Sie von der Airline über die Änderung informiert wurden. Hierbei muss auch berücksichtigt werden, um wie viele Stunden der Flug nach vorne oder nach hinten verlegt wurde. Auch die Art und Weise, wie Ihnen mitgeteilt wurde, dass Ihr Flug verschoben wird, hat Einfluss auf Ihren Entschädigungsanspruch. 

Ihr Flug wurde verschoben und Sie brauchen Hilfe bei Ihrer Ticketerstattung? Unsere Expert:innen zum Thema Fluggastrechte helfen Ihnen gerne. Jetzt Ticketerstattungsansprüche kostenfrei prüfen.

Ein Urteil im Sinne der Fluggäste

Der europäische Verbraucherverband Beuc und natürlich auch Flightright begrüßen das Urteil.

„Es ist ein weiter wichtiger Schritt, um die Rechte von Flugreisenden weiter zu stärken. Fluggäste können sich nun sicher sein, dass ihre Rechte gelten, egal, mit welcher Fluggesellschaft sie fliegen und unabhängig davon, wie sie ihr Ticket buchen. Solange Ihre Reise nur innerhalb der EU startet.“

Alexander Weishaupt, Head of Airline Relationship Management bei Flightright

Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?

Sie brauchen Hilfe bei der Ticketerstattung? Ihr Flug ist überbucht, verspätet oder fällt aus?

Tipp: Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte! Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei prüfen.

Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!

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