Flightright schlägt wieder zu - Flightright AT

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Flightright schlägt wieder zu – erneut Flugzeug beinahe gepfändet

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Seit 2010 auf dem Markt
Ohne Risiko

Das Wichtigste zum Thema „Flightright schlägt wieder zu“

  • Eine Flugzeug-Pfändung wegen Schulden ist selten, aber durchaus möglich.
  • Bulgaria Air musste Flugzeug aufgrund von Schuldenpfändung stilllegen.
  • Eine Pfändung erfolgte durch Charterunternehmen wegen unbezahlter Schulden.
  • Einige Passagiere waren von Flugstreichungen betroffen.
  • Die Fluggesellschaften sollten sicherstellen, dass Rechnungen und Schulden beglichen sind.
  • Die Fluggesellschaften müssen laut EU-Recht bei Flugstreichungen oder Verspätungen eine Entschädigung zahlen.
  • Passagiere sollten bei Flugausfällen oder -verspätungen ihre Rechte kennen und durchsetzen.
  • Fluggesellschaften sollten regelmäßig ihre finanzielle Situation überprüfen.
  • Schulden sollten frühzeitig beglichen werden, um mögliche Flugausfälle zu vermeiden.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Ein Flugzeug pfänden? Unvorstellbar. Nicht für das marktführende Fluggastrechte-Portal Flightright. Dieser außergewöhnliche Fall zeigt, dass Entschädigungsforderungen manchmal zu einem juristischen Krimi werden und dass sich Geduld und Beharrlichkeit gegenüber der Fluggesellschaft auszahlen.
Es klang nach einem Scherz, als sich Gerichtsvollzieher Wolfgang R.* am 30. Juni 2017 beim Flughafen Wien samt Flightright-Anwalt anmeldete und fragte, wie er denn auf das Rollfeld käme, um ein Flugzeug der Bulgaria Air zu pfänden – es war jedoch keiner.

Wegen Überbuchung einen Tag später in Wien

Die Passagierin Anka B.* wollte im Jahr 2015 mit Bulgaria Air von Sofia nach Wien fliegen. Am Flughafen dann die Information: Das Flugzeug ist überbucht und für sie und ihre Tochter ist an Bord kein Platz mehr. Die Airline konnte beiden erst einen anderen Flug für den nächsten Tag anbieten.
Nach dem ärgerlichen Erlebnis erkundigte sich die Passagierin, wo sie sich bei Bulgaria Air deswegen beschweren kann. Aber die Airline meldete sich erst gar nicht und schickte dann nur ein Formular für verlorenes Gepäck.

Flightright bringt Bewegung in den Fall

Das wollte die Passagierin nicht auf sich sitzen lassen und wandte sich an Flightright. Das Fluggast- rechte-Portal half der Kundin schließlich, die insgesamt 500 Euro-Entschädigung für sich und ihre Tochter erfolgreich durchzusetzen. Dafür sollte sogar ein Flugzeug gepfändet werden.
Denn auch auf mehrmalige Aufforderung zahlte die Airline nicht. Flightrights österreichischer Vertragsanwalt brachte den Fall vor Gericht und erwirkte einen rechtskräftigen Titel. Doch auch hierauf zahlte die Bulgaria Air nicht. Aus diesem Grund beauftragte der Anwalt einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung.

Erst als sich Flightrights Vertragsanwalt und Gerichtsvollzieher beim Flughafen Wien anmeldeten, um ein Flugzeug von Bulgaria Air zu pfänden, gab es eine Reaktion. Kurz bevor beide mit unserem Flightright-Rechtsexperten zur Tat schreiten wollten, beglich Bulgaria Air doch noch die ausstehende Entschädigungssumme. Warum Bulgaria Air es so weit hat kommen lassen sowie zur Beinahe-Pfändung, äußerte sich die Airline bisher nicht.

Alexander Weishaupt, Rechtsexperte bei Flightright, war direkt vor Ort und sollte die Pfändungsaktion begleiten: „Dieser Fall ist definitiv nicht typisch. Aber wir haben das nicht zum ersten Mal gemacht. Bereits 2016 wollten wir in Salzburg eine Condor-Maschine pfänden. Wir zeigen damit, was tatsächlich möglich ist und dass Verbraucher eine Stimme haben. Dass wir notfalls auch Pfänden, sollte die Airlines wachrütteln und zeigen: die Kunden im Regen stehen zu lassen und nicht zu zahlen, ist keine Option.“

Wäre es tatsächlich zur Pfändung gekommen, hätte die gepfändete Maschine nicht starten können. Folglich hätten die Fluggäste der gepfändeten Maschine vermutlich lange auf ihren Flug warten müssen und vielleicht auch Anspruch auf Entschädigung gehabt. Nur weil Bulgaria Air einer Kundin ihre Entschädigung nicht zahlen wollte, wären viele weitere Passagiere und Passagierinnen betroffen gewesen. Bruchteile bevor es ernst wurde, zahlte Bulgaria Air die Entschädigung. So musste der Gerichtsvollzieher das Flugzeug letztendlich doch nicht pfänden, sodass die Reisenden pünktlich fliegen konnten. Für die betroffene Passagierin nahm die Geschichte dank Flightright ein Happy End. Wir freuen uns mit ihr, dass sie ihr Recht gegenüber der Airline durchgesetzt hat.

Der Verbraucher steht bei uns im Mittelpunkt und es ist unsere Mission, Ihr Recht zu schützen und zu stärken. Deswegen lassen wir bei berechtigten Ansprüchen nicht locker und bleiben, solange hartnäckig am Ball, bis die Airline die Entschädigung auszahlt.

*Name von Flightright geändert.

Smartphone mit geöffnetter Flightright Webseite

Hatten auch Sie eine Flugverspätung oder -annullierung?

Nicht jede Entschädigungsforderung endet so spektakulär wie die Flugzeugpfändung. Doch zeigt diese Geschichte, dass Flightright seine Kundschaft mit den Airlines auf Augenhöhe bringt und auch bis zum Äußersten geht, um ihre Rechte durchzusetzen. Das Fluggastrechte-Portal setzt erfolgreich Entschädigungsansprüche für Flugreisende durch, die von einer Flugverspätung oder -ausfall betroffen waren. Laut EU-Recht stehen Ihnen bis zu 600 € Entschädigung zu und der Anspruch kann bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Waren auch Sie von einem ausgefallenen oder verspäteten Flug betroffen? Prüfen Sie Ihren Anspruch bequem in nur 2 Minuten.

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