Müssen Passagiere alle Änderungen der Airlines akzeptieren? - Flightright AT

Trustpilot 4.9/5 basierend auf mehr als 395 Bewertungen

Muss man Flugänderungen akzeptieren? – Die Reiseerlebnisse von Lena und Thomas

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

ihr-recht-bei-flugzeitenänderung
legal-expert

Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

99% Erfolgsquote
Seit 2010 auf dem Markt
Ohne Risiko

Das Wichtigste zum Thema „Flugänderungen – Fluggastrechte“

  • Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 legt klare Regeln für Flugverspätungen und Flugzeitenänderungen fest.
  • Eine Flugänderung stellt eine Änderung des Luftbeförderungsvertrages dar.
  • Eine Flugänderung ist eine Änderung der geplanten Flugdetails, die von der Airline vorgenommen wird.
  • Eine Flugänderung kann die Abflugzeit, Ankunftszeit, den Flugzeugtyp oder den gesamten Flugplan betreffen.
  • Wenn die Airline einen Flug storniert oder die Flugzeiten erheblich ändert, haben Reisende bestimmte Rechte, einschließlich möglicher Entschädigungen.
  • Wenn die Fluggesellschaft Sie zwischen 0 und 7 Tagen vor Abflug über eine Änderung der Flugzeiten informiert, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn die Ankunft mehr als 2 Stunden später als geplant ist.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Flugzeiten geändert: Stornierung persönlich oder durch Airline 

Stornierung durch Flugreisende – Persönliche Stornierung 

Wenn Reisende aus persönlichen Gründen ihre Flugzeiten ändern oder den Flug stornieren möchten, sind die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters relevant. Je nach den spezifischen Bedingungen und der gebuchten Tarifart können Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren anfallen.  

Stornierung durch die Fluggesellschaft  

Wenn eine Fluggesellschaft oder ein Reiseveranstalter einen Flug storniert oder die Flugzeiten erheblich ändert, haben Reisende bestimmte Rechte und können möglicherweise Entschädigungen erhalten. Diese Rechte sind in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt, die auch als Fluggastrechteverordnung bekannt ist.  

Flugzeitenänderung oder Stornierung? 

Zunächst ist es wichtig, zu überprüfen, ob es sich um eine tatsächliche Flugzeitenänderung oder um eine Stornierung handelt. Manchmal wird eine Stornierung von Fluggesellschaften als Flugzeitenänderung verkauft, da dies andere Regelungen mit sich bringt. Eine einfache Möglichkeit, dies zu erkennen, ist zu prüfen, ob der neue Flug die gleiche Flugnummer wie der alte hat. Wenn dies nicht der Fall ist, handelt es sich um eine Stornierung. 

Mein Flug startet von einem anderen Flughafen – Kann ich kostenlos stornieren? 

Ja, dieser Fall wird wie eine Stornierung Ihres Fluges gehandhabt. Sie haben die Möglichkeit, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten und den vollen Flugpreis erstattet zu bekommen. Bevor Sie jedoch eine Entscheidung treffen, empfiehlt es sich, die Kosten für einen Ersatzflug zu prüfen. 

Flugzeitenänderung – Was Sie wissen sollten 

Wenn die Fluggesellschaft Sie zwischen 0 und 7 Tagen vor Abflug über eine Änderung der Flugzeiten informiert, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn die Ankunft mehr als 2 Stunden später als geplant und der Abflug nicht mehr als eine Stunde früher als geplant ist.  

Wenn die Fluggesellschaft Sie innerhalb eines Zeitraums von 8 bis 14 Tagen vor dem Abflug über Änderungen der Flugzeiten informiert, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihre Ankunft mehr als 4 Stunden später als geplant ist und Ihr Abflug nicht mehr als 2 Stunden früher als geplant erfolgt.

Sie haben Ärger mit einem Flugausfall und möchten das nicht tatenlos hinnehmen? Das sollten Sie auch nicht. Schließlich steht Ihnen in vielen Fällen der Annullierung eine Entschädigung zu.
Auf die Unterstützung unserer Expert:innen können Sie sich in folgenden Fällen verlassen:
Entschädigung bei Flugverspätung, Entschädigung bei Flugumbuchung
Entschädigung bei Flugausfall, Entschädigung bei Nichtbeförderung
Beauftragen Sie Flightright bequem online:

Wir setzen Ihre Rückerstattung und Ihre Entschädigung durch!
Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen. Sie können bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person erhalten (abzüglich der Erfolgsprovision).

Wann hat die Airline Sie über den Flugausfall oder die Flugverspätung informiert?
Am Flugtag oder weniger als 14 Tage vorher oder mehr als 14 Tage vor Abflug.

Sind auch Sie von einer Überbuchung, oder einem verpassten Anschlussflug betroffen? Jetzt Flug prüfen. Einfach ✔ schnell ✔ & ohne Risiko ✔

Müssen Passagiere alle Änderungen der Airlines akzeptieren? – So lief es bei Lena und Thomas 

Muss man Flugänderungen akzeptieren – Die Reiseerlebnisse von Lena und Thomas

1. Die Ausgangssituation / Das Problem 

„Hilfe, unser Flug nach Südafrika wurde verschoben. Was nun?“ Hilferufe dieser Art gibt es in Reiseforen vor Beginn der Urlaubs­zeit zuhauf.  

Lena und Thomas, ein junges Paar aus Berlin, hatten sich monatelang auf ihren wohlverdienten Traumurlaub in Südafrika gefreut. Alles schien perfekt geplant: Die Koffer waren gepackt, die Vorfreude spürbar, und der Countdown bis zum Abflug lief. Doch dann, kurz vor dem geplanten Start, erreichte sie eine Nachricht, die ihre Reisepläne gehörig durcheinanderwirbelte – eine Flugzeitenänderung.  

Statt wie geplant um 10 Uhr 30 abzuheben, sollten Lena und Thomas nun erst um 18 Uhr 50 starten. Eine Verspätung von mehr als drei Stunden, die auch Auswirkungen auf ihre Ankunftszeit hatte. Das bedeutete eine Verzögerung von mehr als 3 Stunden bei der Ankunft am Zielort. Die Freude auf den Urlaub verflog fast augenblicklich, und die beiden fanden sich mit der unerwarteten Flugzeitenänderung konfrontiert. 

Die erste Reaktion von Lena und Thomas war Verwirrung und Ärger. Wie konnte die Airline ihre Flugzeiten so kurzfristig am Flughafen ändern, ohne dies im Voraus anzukündigen? Die beiden hatten ihre Aktivitäten am Zielort bereits geplant, und diese Änderung drohte ihre Pläne komplett zu durchkreuzen. 

Trotz der Frustration über die unerwartete Flugzeitenänderung hatten Lena und Thomas keine andere Wahl, als die Verzögerung zu akzeptieren und ihre Reise anzutreten. Der Grund dafür lag darin, dass die beiden zu einer wichtigen Veranstaltung eingeladen waren und es für sie entscheidend war, pünktlich vor Ort zu sein.  

2. Stress mit der Airline – Abgelehnter Anspruch auf Entschädigung 

Nach ihrer Rückkehr von der Reise beschlossen Lena und Thomas, Schritte zu unternehmen, um eine angemessene Entschädigung für die erlittene Unannehmlichkeit und die verlorene Zeit zu erhalten. Flugreisende, die von Flugverspätungen betroffen sind, sollten Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 haben. 

Doch der Weg zu dieser Entschädigung erwies sich als komplizierter als gedacht. Der Kundenservice der Fluggesellschaft war schwer zu erreichen, und als Lena endlich jemanden am Telefon hatte, wurde ihr eine Menge bürokratischer Papierkram aufgebürdet. Sie mussten ihre Reisedaten und Flugtickets vorlegen, sich durch eine Vielzahl von Formularen kämpfen und schließlich endlose Wartezeiten auf den Kundenservice in Kauf nehmen. 

Nach mehreren Tagen des Kampfes um ihre Entschädigung erhielten Lena und Thomas die Nachricht, dass ihr Anspruch auf Entschädigung abgelehnt wurde. Die Fluggesellschaft behauptete, dass die Änderungen der Flugzeiten von außergewöhnlichen Umständen (fehlende Crew, kranker Pilot) verursacht wurden und sie daher nicht für eine Entschädigung verantwortlich seien. Lena und Thomas waren enttäuscht und frustriert, dass ihre Bemühungen um eine Entschädigung fehlschlugen. 

3. Der Kampf geht weiter: Unterstützung durch das Fluggastrechteportal Flightright  

Lena und Thomas gaben jedoch nicht auf. Sie recherchierten im Internet nach Möglichkeiten, ihren Anspruch auf Entschädigung doch noch durchzusetzen. Nach einiger Zeit erinnerte sich Thomas daran, dass seine Verwandte Mareike bereits eine ähnliche Situation mit einer Fluggesellschaft durchlebt hatte. Thomas setzte sich sofort mit Mareike in Verbindung. Zum Glück hatte Mareike im Sommer 2022 eine ähnliche Situation mit einer anderen Fluggesellschaft erlebt. Mareike wurde erfolgreich von Flightright geholfen. Sie empfahl Lena und Thomas, sich an das Fluggastrechteportal Flightright zu wenden, um ihre Ansprüche durchzusetzen. 

4. Die Lösung: Flightright kommt ins Spiel – Flugverspätung Entschädigung 

Um ihren Anspruch auf Entschädigung zu prüfen, nutzten Lena und Thomas den kostenlosen Entschädigungsrechner von Flightright. Dieser hilfreiche Rechner ermöglichte es ihnen, ihre Flugdaten einzugeben und sofort festzustellen, ob sie Anspruch auf Entschädigung hatten. Nach der Bestätigung ihres Anspruchs entschieden sie sich, Flightright mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu beauftragen. 

Flightright übernahm den Fall von Lena und Thomas und prüfte erneut die Flugdaten, um sicherzustellen, dass sie alle Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllten. Nachdem der Anspruch erneut bestätigt wurde, leitete Flightright rechtliche Schritte ein und begann, im Namen des Paares mit der Airline zu verhandeln. 

Nach einigen Wochen intensiver Verhandlungen konnte Flightright schließlich eine Entschädigung für Lena und Thomas sichern. Die beiden erhielten eine Entschädigung in Höhe von 600 € pro Person (*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)) gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung für die Flugverspätung und den daraus entstandenen Unannehmlichkeiten.  

Der Weg zu Ihrer Entschädigung:

Bürokratisch, aufwendig und langwierig – nicht mit uns!

Der Weg zu Ihrer Entschädigung
Der Weg zu Ihrer Entschädigung

Sie haben vielleicht den Eindruck, dass es kompliziert ist, für eine Änderung der Flugzeiten Entschädigung zu verlangen. Das ist es auch, wenn Sie versuchen, Ihre Entschädigung direkt bei der Airline einzufordern. Denn die hat selbstverständlich kein großes Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen und so kann es vorkommen, dass Ihre Forderung abgelehnt oder einfach ignoriert wird.  

Mit Flightright als Partner an Ihrer Seite, können Sie sich zurücklehnen und uns die Arbeit machen lassen. Wir setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch, während Sie Ihren Tag genießen oder sich auf Ihre nächste Reise vorbereiten können. Nutzen Sie einfach unseren Entschädigungsrechner, um in wenigen Minuten festzustellen, ob Sie einen Anspruch haben. Falls Sie anspruchsberechtigt sind, kümmern wir uns ohne Bürokratie oder Papierkram um Ihre Flugverspätungs-Entschädigung. Fordern Sie noch heute Ihre Entschädigung ein! 

  • Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € zu
  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € zu
  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € zu

Die Höhe der Entschädigung berechnet sich laut EU-Fluggastrechte-Verordnung nach der Flugstrecke:

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Wien – Mailandz.B. Wien – Lissabonz.B. Wien – Abu Dhabi
250€*400€*600€*
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)
ANSPRUCH IN 2 MINUTEN PRÜFEN

FAQ – Häufig gestellte Fragen: Müssen Passagiere alle Änderungen der Airlines akzeptieren? 

In dieser FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Flugzeitenänderung. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte. 

Worauf beruht Ihr Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugzeitenänderung? 

Fluggäste sind oft von unerwarteten Änderungen der Flugzeiten betroffen. Leider werden diese Mitteilungen oft zu spät verschickt. Die EU-Fluggastrechteverordnung  261/2004 regelt klare Regeln für Flugverlegungen und Flugzeitenänderungen. In vielen Fällen haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person.  

Was ist eine Flugänderung? 

Eine Flugänderung stellt eine Änderung des Luftbeförderungsvertrages dar. Dies kann in Form einer Flugverschiebung, Umbuchung oder Annullierung stattfinden. Eine Flugänderung ist eine Änderung der geplanten Flugdetails, die von der Fluggesellschaft vorgenommen wird. Es kann verschiedene Gründe für eine Flugänderung geben, wie zum Beispiel Wetterbedingungen, technische Probleme, Personalengpässe oder betriebliche Anpassungen.  

Eine Flugänderung kann die Abflugzeit, die Ankunftszeit, den Flugzeugtyp oder sogar den gesamten Flugplan betreffen. In solchen Fällen informiert die Fluggesellschaft die Passagiere über die Änderungen und bietet alternative Optionen an, beispielsweise einen Ersatzflug oder eine Rückerstattung. Es ist wichtig, dass Passagiere ihre Kontaktdaten bei der Buchung angeben, damit sie über eventuelle Flugänderungen informiert werden können. 

Welche Arten von Flugzeitenänderungen gibt es? 

Es gibt verschiedene Arten von Flugzeitenänderungen, wie z.B. Änderungen der Abflugzeit (vorverlegte Abflugzeit, verspäteter Abflug), Ankunftszeit (vorverlegte Ankunftszeit, verspätete Ankunftszeit), Umsteigezeiten, Zwischenlandung oder Umleitungen. Diese können entweder kurzfristig oder langfristig erfolgen. 

Dürfen die Flugzeiten einfach geändert werden? 

Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Flugzeiten ändern, sind jedoch verpflichtet, die Reisenden rechtzeitig über solche Änderungen zu informieren. Abhängig von den geltenden Gesetzen, Vorschriften und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reisevertrags können Reisende bei erheblichen Flugzeitenänderungen Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises, Umbuchung oder vollständige Rückerstattung des Reisepreises haben.  

Wann muss man Flugzeitenänderungen nicht akzeptieren? 

Flugzeitenänderung nicht akzeptieren – Eine Flugzeitenänderung kann für Reisende unannehmbar sein, wenn sie erhebliche Auswirkungen auf ihre Reisepläne haben. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn die Änderung dazu führt, dass der Passagier seinen Anschlussflug verpasst oder wichtige geschäftliche oder private Termine verpasst. In solchen Fällen haben Passagiere das Recht, die Flugänderung nicht zu akzeptieren und eine angemessene Entschädigung zu verlangen. 

Wann muss ich eine Änderung der Flugzeiten akzeptieren? 

Reisende müssen in der Regel Flugzeitenänderungen akzeptieren, sofern sie als zumutbar angesehen werden. Die Zumutbarkeit kann von Fall zu Fall variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Dauer der Verschiebung sowie den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Bei erheblichen Flugzeitenänderungen haben Reisende möglicherweise Anspruch auf Reisepreisminderung, Umbuchung oder vollständige Rückerstattung des Reisepreises. 

Hat die Airline die Flugzeitenänderung deutlich mitgeteilt?  

Wie wurden Sie über die Flugzeitenänderung informiert? Ihre Fluglinie oder Ihr Reiseveranstalter hat die Verantwortung, Ihnen deutlich mitzuteilen, wenn es Änderungen an den Flugzeiten gibt. Das bedeutet, dass Sie entweder telefonisch, per SMS oder per E-Mail über die Zeitänderung informiert werden müssen. Eine Benachrichtigung über eine App, bei der die Mitteilung sofort verschwindet oder schwer zu finden ist, ist nicht erlaubt.  

Flugzeitenänderung oder Flugverspätung? 

Wie erkenne ich, ob es eine Änderung der Flugzeiten oder nur eine Verspätung ist? Gute Frage. Es ist nicht immer leicht den Unterschied zu erkennen, aber es gibt einige Anhaltspunkte. Wenn zum Beispiel der Flug kurzfristig vorverlegt wird oder sich die Flugnummer ändert, deutet dies normalerweise auf eine Änderung der Flugzeiten hin. Wenn sich jedoch die Flugnummer nicht ändert und der Flug kurzfristig auf eine spätere Abflugzeit verlegt wird, handelt es sich wohl eher um eine Verspätung. Es kann vorkommen, dass die Fluggesellschaft versucht, eine Flugzeitenänderung als Verspätung darzustellen, um beispielsweise bei einer Verspätung von weniger als drei Stunden keine Entschädigung zahlen zu müssen. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen zu überprüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung bei einer verschobenen Flugzeit haben.  

Rechte Flugzeitenänderung: Für welche Flüge gilt die europäische Fluggastverordnung 261/2004? 

Die EU-Verordnung 261/2004/EG regelt die Rechte bei Flugzeitenänderungen. Diese Verordnung gilt für folgende Flüge: 

  • Flüge mit Ziel- und Startflughäfen innerhalb der EU  
  • Flüge aus der EU heraus, wenn der Startflughafen innerhalb der EU liegt. 
  • Flüge von außerhalb der EU mit Zielflughafen in der EU, sofern es sich um eine europäische Fluggesellschaft handelt. 

Trotz klarer Rechtsprechung versuchen einige Fluggesellschaften immer noch, ihren legalen Verpflichtungen auszuweichen. Es ist daher äußerst wichtig, dass Flugreisende über Ihre Rechte und Entschädigungsmöglichkeiten bei Flugzeitenänderungen Bescheid wissen. 

Wovon hängt die Höhe der Entschädigungszahlung bei einer Flugzeitenänderung ab? 

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn meine Flugzeiten geändert werden? Wovon hängt mein Anspruch auf Entschädigung bei Flugzeitenänderung ab? Wenn Ihre Flugzeiten geändert werden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung EG 261. Diese Verordnung schützt Flugreisende und gewährleistet bestimmte Rechte bei Verspätungen, Annullierungen und anderen Flugstörungen. Das Recht auf Entschädigung hängt maßgeblich vom Zeitpunkt der Benachrichtigung über Flugzeitenänderungen ab. Hier ist ein Überblick über die Regeln zur Entschädigung bei Flugzeitänderungen: 

1. Flugzeiten geändert: 0 bis 7 Tage vor Abflug 

Wenn Sie innerhalb von sieben Tagen vor dem Abflug über eine Zeitänderung informiert werden und der Flug mehr als eine Stunde früher startet oder zwei Stunden später am Zielort ankommt, haben Sie Anspruch auf volle Entschädigung.  

2. Flugzeiten geändert: 8 bis 14 Tage vor Abflug 

Wenn Passagiere zwischen acht und vierzehn Tagen vor dem Abflug über Flugverlegungen informiert werden, haben sie immer noch Anspruch auf Entschädigung. Die Entschädigung für Flugzeitenänderungen beträgt jedoch nur 50 % der Gesamtsumme, wenn der Flug mehr als zwei Stunden früher startet oder mehr als vier Stunden später am Zielort ankommt. Diese Regelung berücksichtigt die längere Vorlaufzeit, die Passagieren zur Verfügung steht, um sich auf die Änderungen einzustellen.  

3. Flugzeitenänderung mehr als 14 tage vor Abflug 

Wenn Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter ihre Kunden mehr als 14 Tage im Voraus über geänderte Flugzeiten informieren, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung. Diese Regelung basiert auf der Annahme, dass Passagiere ausreichend Zeit haben, ihre Reisepläne entsprechend anzupassen und sich auf die neuen Flugzeiten einzustellen. 

  • 0 bis 7 Tage vor Abflug – Anspruch auf Entschädigung besteht (wenn Abflug eine Stunde früher oder Landung zwei Stunden später erfolgt) 
  • 8 bis 14 Tage vor Abflug – Anspruch auf Entschädigung besteht (wenn Abflug zwei Stunden früher oder Landung vier Stunden später erfolgt) 
  • Mehr als 14 Tage vor Abflug – kein Anspruch 

Wichtig: Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem Sie über die Flugzeitenänderung informiert wurden. 

Was kann ich tun, wenn mein Flug verschoben wird? 

  • Eine Reisepreisminderung beantragen. 
  • Eine Umbuchung auf einen alternativen Flug verlangen. 
  • Eine vollständige Rückerstattung des Reisepreises fordern. 
  • Forderung einer Entschädigungszahlung bei Flugverspätungen oder Flugannullierungen, die nicht aufgrund höherer Gewalt erfolgten.  

Flug verschoben: Entschädigung einfordern 

Wenn Ihr Flug verschoben wurde und Sie eine Entschädigung für die Änderung der Flugzeiten beantragen möchten, gibt es natürlich auch bestimmte Pflichten, die Sie beachten müssen. Damit wir Ihnen helfen können, Ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen, müssen folgende Punkte erfüllt sein: 

  • Rechtzeitig am Check-In: Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt  
  • Der Flug liegt nicht länger als 3 Jahre zurück 
  • Der Flug startete in der EU oder landete in der EU 

Flugzeitenänderung Entschädigung bei Umbuchung: Wie hoch ist der Anspruch? 

Die Höhe der Entschädigung bei Flugumbuchungen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei spielt die geflogene Strecke eine zentrale Rolle, und nicht die Ticketkosten. Die Entschädigungshöhe richtet sich nach drei Kategorien, die in den Fluggastrechten festgelegt sind und nach der Länge der Flugstrecke differenzieren.  

  • Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer: €250 Entschädigung pro Person 
  • Mittelstrecke 1.500 bis 3.500 Kilometer: €400 Entschädigung pro Person 
  • Langstrecke über 3.500 Kilometer: €600 Entschädigung pro Person 

Flugzeitenänderung Rechte: Umgang mit der Verschiebung des Rückflugs  

Reisende erfahren gelegentlich während ihres Urlaubs von erheblichen Änderungen ihres Rückflugs. In solchen Fällen gibt es verschiedene Optionen, die in Betracht gezogen werden können: 

Preisminderung: Eine Verschiebung des Rückflugs kann als Reisemangel betrachtet werden. Reisende sollten ihren Reiseleiter sofort darüber informieren und eine Lösung verlangen, wenn sie mit der Änderung nicht einverstanden sind. Wenn der Veranstalter keine Abhilfe schafft, können Passagiere eine Preisminderung beantragen.  

Alternativflug buchen: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, selbstständig einen anderen Flug zur ursprünglichen Abflugzeit zu buchen und dem Veranstalter die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen. Diese Option ist jedoch bei vielen Reisenden weniger beliebt, da sie den Ersatzflug vorfinanzieren und anschließend eine Erstattung beim Veranstalter beantragen müssen – gegebenenfalls sogar rechtlich. 

Wichtig: Die Ermittlung der Entschädigung für einen unterbrochenen Flug kann kompliziert sein. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Lassen Sie uns Ihren Entschädigungsanspruch überprüfen und klären! 

Flugzeitenänderung bei außergewöhnlichen Umständen – besteht einen Anspruch auf Entschädigungszahlung? 

Bei außergewöhnlichen Umständen wie einem Sturm oder politische Instabilität kann es zu Flugzeitenänderungen kommen. In solchen Fällen haftet die Fluglinie oder der Reiseveranstalter nicht und es besteht kein Anspruch auf Entschädigungszahlung. Die Fluggesellschaft ist nicht verantwortlich für die Zeitänderung, da die Ursache der Störung außerhalb ihres Einflussbereichs liegt. Erfahren Sie hier mehr über außergewöhnliche Umstände und wann Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben: Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen. 

Wer hilft, wenn die Airline nicht zahlt? 

Viele Flugreisende stellen sich die Fragen; was tun wenn die Airline nicht hilft? Was tun wenn die Fluggesellschaft nicht zahlt? Keine Sorge! Flightright ist an Ihrer Seite. Als führendes Verbraucherportal setzen wir uns für Ihre Fluggastrechte ein. Basierend auf der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union stehen wir Ihnen bei Flugverspätungen, Annullierungen, Flugumbuchungen oder Nichtbeförderungen zur Seite – notfalls auch vor Gericht. Unsere Expert:innen für Fluggastrechte unterstützen Sie auch bei Ticketkostenerstattungen und der Rückzahlung von abgesagten Pauschalreisen. Flightright hat eine Erfolgsquote von 99 % und bietet einen kostenlosen Entschädigungsrechner an, mit dem Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen können. Der Prozess ist einfach, schnell und bequem – und für Sie risikofrei.  

Fazit: So können Sie bei einer Flugzeitenänderung vorgehen 

Dank der Unterstützung von Flightright konnten Lena und Thomas erfolgreich eine Entschädigung für ihre unerwartete Flugzeitenänderung erhalten. Die Geschichte von Lena und Thomas zeigt, wie wichtig es ist, die eigenen Rechte als Fluggast zu kennen und im Fall einer Flugverspätung oder -annullierung richtig zu handeln. Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Passagiere vor unerwarteten Änderungen der Flugzeiten und gibt ihnen das Recht auf Entschädigung, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. 

Sollten Sie selbst von einer Flugzeitenänderung betroffen sein, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte: 

  1. Lassen Sie sich von der Airline den Grund für das Flugproblem schriftlich bestätigen 
  1. Fordern Sie am Flughafen Versorgungsleistungen ein, um Ihre Bedürfnisse zu erfüllen. 
  1. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, indem Sie den kostenlosen Entschädigungsrechner von Flightright nutzen.  
  1. Sollte Ihr Anspruch bestätigt werden, beauftragen Sie Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Rechte. 

Die Reiseerfahrung von Lena und Thomas zeigt, dass Flugzeitenänderungen auch bei sorgfältiger Planung und Buchung vorkommen können. Der Fall von Lena und Thomas zeigt, wie wichtig es ist, sich über seine Rechte als Flugreisende zu informieren und sich an spezialisierte Fluggastrechteportale wie Flightright zu wenden, um Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Rechte zu erhalten. Fluggäste sollten sich nicht scheuen, ihre Ansprüche geltend zu machen, wenn ihre Reisepläne durch unvorhergesehene Flugverspätungen oder -änderungen beeinträchtigt werden, denn die EU-Fluggastrechteverordnung steht auf ihrer Seite. 

Wie Sie wahrscheinlich selbst beim Lesen bereits gemerkt haben, schützt das Fluggastrecht Ihre Rechte bei Flugverspätungen, Flugzeitenänderungen und Flugausfällen gemäß der EU-Verordnung 261/2004. Jedoch können die einzelnen Bestimmungen für Laien verwirrend sein. Wenn Sie Ihre Rechte direkt bei den Fluggesellschaften durchsetzen möchten, erfordert dies Ausdauer und Geduld. Oft werden außergewöhnliche Umstände angeführt oder Gutscheine angeboten, die weit von den vorgesehenen Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro pro Person abweichen.  

Bei Flightright kennen wir uns bestens aus und sind mit den Tricks und Ausreden der Fluggesellschaften vertraut. Wir kämpfen für Ihre Rechte und Sie bezahlen uns nur, wenn wir Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen. Das bedeutet, es besteht kein finanzielles Risiko für Sie – Keine Entschädigung, keine Gebühr (Sie zahlen nur, wenn wir gewinnen)! 

Und zu guter Letzt:  Auch wenn Ihr Flug pünktlich ist, sollten Sie trotzdem sicherstellen, dass Sie rechtzeitig zum Check-In am Flughafen erscheinen. Denn auch im Falle einer Überbuchung oder Nichtbeförderung können Sie eine Entschädigung erhalten.  Seien Sie sich Ihrer Rechte bewusst und nutzen Sie diese, um Ihren nächsten Flug so angenehm wie möglich zu gestalten. Wir wünschen Ihnen eine gute Reise! 

Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?

Sie sitzen wegen einer Flugverspätung am Flughafen fest? Ihr Flug wurde gestrichen (annulliert) oder Sie wurden von der Passagierliste gestrichen (Nichtbeförderung)?
In jeder der beschriebenen Situationen haben Sie als Fluggast ein Recht auf Entschädigung.

Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere und Passagierinnen bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung sowie bei verpassten Anschlussflügen Anspruch auf eine Entschädigung. Sie können bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person erhalten (abzüglich der Erfolgsprovision). Diese Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis. Flightright, setzt Ihr Recht für Sie durch. Notfalls auch vor Gericht.

Tipp: Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte! Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen. ✔️Einfach, ✔️schnell & ohne ✔️Risiko

Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen. 

Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!

Scroll to Top