Das Wichtigste zum Thema „außergewöhnliche Umstände“
- Der Vogelschlag oder ein Unwetter gelten als häufigste Ursachen.
- Auch technische Defekte oder Flughafenstreiks führen zu Verspätungen.
- Auch Kuriositäten wie ein verirrter Fuchs auf der Startbahn oder ein verlorenes Handy gelten als ungewöhnliche Gründe.
- Die Passagiere können bei ungewöhnlichen Gründen für Verspätungen verunsichert sein.
- Bei unklaren Informationen sollten Sie bei den Fluggesellschaften oder dem Flughafenpersonal nachfragen.
- Es gibt Entschädigungsansprüche bei Verspätungen oder Ausfällen, welche durch die Fluggastrechte geregelt sind.
- Entschädigung bis zu 600 Euro bei Verspätungen von mehr als drei Stunden sind möglich.
- Es gibt Entschädigung auch bei außergewöhnlichen Umständen wie Streiks oder Unwettern.
- Sie können bei Ablehnung des Anspruchs durch die Fluggesellschaft diesen bei externen Portalen prüfen lassen.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Schlechtes Wetter, Fluglotsenstreiks, Ärger beim Sicherheitscheck – Es gibt viele Gründe, warum Flieger am Boden blieben. Doch nicht immer sind Wetter oder Personalmangel schuld. In der Vergangenheit haben schon die kuriosesten Umstände für Flugverspätungen und -ausfälle gesorgt. Die Fluggastrechtsexperten von Flightright haben die seltsamsten Vorfälle der letzten Jahre gesammelt und erklären, welche Rechte Fluggäste in diesen Fällen haben.
Ihre Reise ist bestens geplant, Sie sitzen am Flughafen und warten Ungeduld auf Ihren Flug, aber nun kommt die Airline Ihrem Urlaubsglück in die Quere? Ihr Flug ist verspätet / fällt aus!
Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen. Sie können bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person erhalten (abzüglich der Erfolgsprovision).
Sind auch Sie von einer Überbuchung, Ticketerstattung, oder einem verpassten Anschlussflug betroffen? Jetzt Flug prüfen. Einfach ✔ schnell ✔ & ohne Risiko ✔
#1 Gründe für Flugverspätungen – Landebahn mit Wachhund
Ein Dutzend Flüge waren im vergangenen Juni am Flughafen von Ibiza verspätet, weil auf der Start- und Landebahn ein Pitbull seine Runden drehte. Laut den spanischen Flughafenbetreibern musste unter anderem ein Flug aus London nach Palma de Mallorca umgeleitet werden. 11 weitere Flüge verspäteten sich um etwa zwei Stunden. Das Flughafenpersonal konnte das Tier schließlich mithilfe der örtlichen Feuerwehr einfangen und in eine Hundestation bringen. Später erklärte die Flughafenbetreiber, dass es nicht das erste Mal gewesen sei, dass auf dem Flughafen ein Tier den Flugverkehr aufgehalten habe.
#2 David gegen Goliath – Vogel gegen Flieger
Ein kleiner Vogel sollte einem riesigen Flugzeug eigentlich nichts anhaben – könnte man denken. Mitte des Jahres wurde mal wieder deutlich, wie viel Schaden ein kleiner Vogel anrichten kann. Bei einem Flug der spanischen Airline Vueling kam es nach dem Zusammenprall mit einem Vogel zu Schäden am Triebwerk. Beim Aufprall befand sich das Flugzeug glücklicherweise noch am Boden, sodass es keine Verletzten gab. Der Start der Maschine musste jedoch abgesagt werden.
#3 Gründe für Flugverspätungen – Unbekanntes Flugobjekt
Nein, es war keine fliegende Untertasse, die den Bremer Flughafen im Jahr 2014 in Aufruhr versetzte. Dafür aber ein Flugobjekt, welches auf einem Flughafen eigentlich nichts verloren hat. Ein ferngesteuertes Modellflugzeug sorgte dafür, dass ein Flug aus Frankfurt gestrichen werden musste, eine Maschine aus München nach Hannover umgeleitet wurde und ein Flugzeug aus Paris über dem Flughafen kreisen musste, ehe es landen konnte. Ein häufiger werdendes Problem: Dieses Frühjahr legte eine Drohne die Landebahn des Kölner Flughafen lahm. Viele private Drohnenbesitzer halten sich nicht immer an den Sicherheitsabstand zu Flughäfen oder die eingeschränkten Flughöhen.
#4 Gründe für Flugverspätungen – Don’t drink and fly
Dass auch Fluggäste das Angebot der Bordbar nicht überstrapazieren sollten, zeigt der folgende Vorfall. Ein britischer Tourist randalierte letztes Jahr im Flieger von Belfast nach Ibiza so stark, dass das Flugzeug in Toulouse notlanden musste. Diese ungeplante Unterbrechung der Flugreise führte zu einer Verspätung von vier Stunden. Auch eine Ryanair Maschine war diesen Sommer zu einer Notlandung gezwungen, weil eine Gruppe betrunkener Passagiere den Flieger von Dublin nach Ibiza unsicher machte.
5 Gründe für Flugverspätungen – Abgase mal anders
Einer der wohl kuriosesten Gründe für Flugverspätungen sind üble Gerüche an Bord. So musste ein Flug von Dubai nach Amsterdam in Wien notlanden, nachdem die unkontrollierten Blähungen eines Passagiers einen heftigen Streit unter den Fluggästen ausgelöst hatten. Die Polizei musste sowohl den beschuldigten Passagier, als auch einige der aufgebrachten Mitreisenden aus dem Flieger bugsieren. Auch ein Transavia-Flug zwischen Gran Canaria und Amsterdam musste im vergangenen Jahr aufgrund eines übel riechenden Passagiers in Faro notlanden. Die anderen Passagiere klagten über Übelkeit und Erbrechen. Das konnte die Crew nicht verantworten.
#6 Einmal den Kammerjäger, bitte
Beliebte Urlaubsmitbringsel sind nicht immer nur Souvenirs, Fotos oder landestypische Kleidungsstücke. So mancher Tourist hat schon versucht, lebendige Begleiter zu transportieren. So schmuggelte ein russischer Passagier auf einem Flug von Blagoweschensk nach Moskau zwei ganze Bienenstöcke mit an Bord. Offenbar war der Reisende ein höherer Angestellter des Regionalflughafens, von dem der Flug gestartet war. So konnte sein summendes Sondergepäck unbemerkt mit der Fracht an Bord gelangen. Die unerlaubte Fracht wurde jedoch schnell entdeckt, da einige Bienen nach kurzer Zeit die Kabine erkundeten, woraufhin unter den Fluggästen Panik ausbrach. Der Flug landete zwar pünktlich in Moskau, sorgte allerdings für Verspätungen bei darauffolgenden Flügen.
Bonus: Was bedeuten außergewöhnliche Umstände für Passagiere?
Egal welchen Grund Ausfälle und Verspätungen haben: Sie sind für jeden Passagier ein Ärgernis. Ist jedoch, wie in den Beispielen, nicht die Airline selbst für die Probleme im Flugablauf verantwortlich, haben Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung. Dennoch haben sie auch bei außergewöhnlichen Umständen einige Rechte:
- Alternativer Transport: Die Fluggesellschaft muss sich darum kümmern, dass ihre Kunden auf anderem Wege zum Zielort kommen. So können Passagiere für Inlandsflüge auch auf Bahn oder Bus umgebucht werden.
- Verpflegung: Ab einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden, ist die Airline verpflichtet Passagieren Speisen und Getränken anzubieten.
- Unterkunft: Wird der Flug annulliert oder auf den nächsten Tag verschoben, ist es Aufgabe der Fluggesellschaft eine Hotelunterkunft sowie den Transfer dorthin zu organisieren.
- Kommunikation: Die Fluggesellschaft muss Reisenden bei langen Wartezeiten die Möglichkeit bieten, mit ihren Angehörigen entweder per Telefon, Fax oder E-Mail zu kommunizieren.
Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?
Ihre Reise ist bestens geplant, Sie sitzen am Flughafen und warten Ungeduld auf Ihren Flug, aber nun kommt die Airline Ihrem Urlaubsglück in die Quere? Ihr Flug ist verspätet / fällt aus!
Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere und Passagierinnen bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung sowie bei verpassten Anschlussflügen Anspruch auf eine Entschädigung. Sie können bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person erhalten (abzüglich der Erfolgsprovision).
Tipp: Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte! Notfalls auch vor Gericht. Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen. Einfach ✔️ schnell ✔️ & ohne Risiko ✔️ Jetzt Flug prüfen.
Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!
Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen.