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Was Sie über Powerbanks, Rasierer und Feuerzeuge im Handgepäck wissen müssen

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Rasierer, Leere Flasche, Feuerzeug und Föhn im Handgepäck
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Das Wichtigste zum Thema „Powerbanks, Rasierer und Feuerzeuge im Handgepäck“

  • Feuerzeuge: Nur ein Flüssiggasfeuerzeug ist erlaubt und muss am Körper getragen werden; Benzinfeuerzeuge und Sturmfeuerzeuge sind verboten.
  • Rasierer: Einwegrasierer mit geschützten Klingen sind im Handgepäck erlaubt; Rasierer mit wechselbaren, freiliegenden Klingen sind im Handgepäck verboten.
  • Elektrische Rasierer: Dürfen im Handgepäck mitgeführt werden, wobei spezielle Batterievorschriften beachtet werden müssen.
  • Powerbanks: Maximal 2 Powerbanks dürfen mitgeführt werden, jede mit einer Leistung von maximal 100 Wattstunden.
  • Leere Trinkflaschen: Sind im Handgepäck erlaubt und können nach der Sicherheitskontrolle aufgefüllt werden.
  • Föhn: Darf im Handgepäck mitgeführt werden, wobei bei batteriebetriebenen Föhnen spezielle Vorschriften beachtet werden müssen.
  • Elektronische Geräte: Smartphones, Tablets und Laptops sind im Handgepäck erlaubt und müssen bei der Sicherheitskontrolle separat gescannt werden.
  • Scharfe Gegenstände: Sind generell im Handgepäck verboten, mit Ausnahme von abgerundeten oder stumpfen Scheren unter bestimmten Bedingungen.


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Flugreisen können verwirrend sein, besonders wenn es um das Packen des Handgepäcks geht. Jeder kennt die Einschränkungen für Flüssigkeiten, aber was ist mit Feuerzeugen, Powerbanks und Rasierern? Kann man eine leere Trinkflasche mitnehmen und sie später füllen? Und warum sollte man einen Föhn mitnehmen?

Viele Menschen sind sich unsicher, welche Regeln für bestimmte Artikel gelten. Unterschiedliche Airlines haben verschiedene Vorschriften – da den Überblick zu behalten, ist keine leichte Aufgabe.

Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie sie diese alltäglichen Gegenstände richtig im Handgepäck verstaut werden und welche Dinge vielleicht lieber zu Hause bleiben sollten.

Feuerzeug im Handgepäck

Für diejenigen, die sich gerne ein Feuerzeug einstecken, gibt es klare Regeln: Nur eine Art von Feuerzeug ist erlaubt – klassische Feuerzeuge mit Zündstein (Cerstein) und Piezo-Feuerzeuge. Das sind die mit dem typischen Rad bzw. dem kleinen Blitz, beide betrieben mit Flüssiggas.

Generell gilt, dass Feuerzeuge weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck verstaut werden dürfen. Stattdessen müssen sie während des Fluges am Körper getragen werden, zum Beispiel in einer Hosentasche oder einer Innentasche der Jacke.

Feuerzeuge mit anderen Energiequellen, wie Benzin, gelten als gefährliche Substanzen und sind daher im Flugzeug verboten. Sogenannte Zippo Feuerzeuge werden von den Flugbehörden sogar als potenziell gefährlich eingestuft. Diese Feuerzeugtypen sind typischerweise mit Benzin betrieben und verfügen über einen Docht.

Streichhölzer an Bord

Streichhölzer dürfen mit gewissen Einschränkungen im Flugzeug mitgeführt werden:

  • Nur eine kleine Schachtel Sicherheitsstreichhölzer pro Person.
  • Diese müssen wasserfest und ausschließlich an der Reibfläche entzündbar sein
  • „Überallzünder“ oder selbstentzündliche Streichhölzer sind nicht erlaubt.
  • Die Mitführung am Körper ist erforderlich, nicht im Hand- oder aufgegebenen Gepäck.
  • Empfohlen werden Streichhölzer mit roten oder braunen Köpfen.

Abweichende Regellungen beim Zielland beachten

Einreisebestimmungen variieren je nach Land. Selbst wenn ein Feuerzeug korrekt am Körper getragen wird, kann es an der Sicherheitskontrolle des Ziellandes eingezogen werden, wenn es dort nicht erlaubt ist.

Reisende sollten sich vorab über die aktuellen Bestimmungen ihrer Fluggesellschaft und der Zielländer informieren, da diese sich unterscheiden können.

Zusammenfassung für Reisende:

  • Feuerzeuge: Nur 1 Flüssiggasfeuerzeug pro Person, am Körper getragen
  • Streichhölzer: 1 kleine Packung pro Person mit o.g. Regelungen
  • Verboten: Benzinfeuerzeuge und Sturmfeuerzeuge mit nicht absorbierbarem Brennstoff
  • Aufgegebenes Gepäck: Feuerzeuge im aufgegebenen Gepäck sind nicht erlaubt

Mehr zum Thema Feuerzeuge auf Flugreisen erfahren Sie hier.

Rasierer im Handgepäck

Beim Packen für Ihre anstehende Flugreise sollten Sie bezüglich der Mitnahme eines Rasierers im Handgepäck Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft halten, denn die Bestimmungen können variieren.

Allgemein gilt jedoch, dass Einwegrasierer, die eine Klinge haben, die durch ein festes Schutzgitter geschützt ist, im Handgepäck erlaubt sind – hierzu gehören auch standardmäßige Nassrasierer. Andere Rasierer, wie die mit freiliegenden Klingen oder (einzelne) Wechselklingen, sollten vorsichtshalber im aufgegebenen Gepäck verstaut werden, um Komplikationen an der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.

Zusätzlich existieren Beschränkungen für die Mitnahme von anderen Gegenständen mit potenziellem Verletzungsrisiko, wie Nagelfeilen oder Scheren. Diese dürfen je nach Fluggesellschaft und Flugziel unterschiedliche Dimensionen nicht überschreiten, um im Handgepäck befördert werden zu können.

Kann ich einen elektrischen Rasierer mit ins Handgepäck nehmen?

Ja, elektrische Rasierer dürfen generell im Handgepäck mitgeführt werden. Das gilt vor allem für Modelle mit eingebautem Akku. Falls es sich um ein Modell ohne Akku handelt, kann dieser auch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Hier sind einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten:

  • Mitführen im Handgepäck: Elektrische Rasierer sollten im Handgepäck verstaut werden.
  • Batterievorschriften: Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für Batterien im Flugzeug. Akkurasierer überschreiten normalerweise nicht die festgelegten Grenzen von 100 bis 160 Wattstunden.
  • Sicherheitskontrolle: An der Sicherheitskontrolle kann es erforderlich sein, den Rasierer separat vorzuzeigen und scannen zu lassen.
  • Funktionsprüfung: Das Bodenpersonal prüft unter Umständen die Funktionsfähigkeit des Geräts.

Elektrische Rasierer zählen zu den mobilen Geräten, die meist problemlos im Handgepäck mitgeführt werden können. Es empfiehlt sich jedoch, sich vorab über die Mitnahme von dazugehörenden Batterien oder Akkus zu informieren, da hier gelegentlich Einschränkungen bestehen können.

Zusammenfassung für Reisende:

  • Erlaubt im Handgepäck: Einwegrasierer mit geschützten Klingen
  • Verboten im Handgepäck: Rasierer mit wechselbaren freiliegenden Klingen (ohne Kunststoffrahmen)
  • Sicher verpacken: Schutzgitter oder Schutzhülle für scharfe Objekte
  • Beachten Sie zusätzlich: Besondere Vorschriften für Nagelfeilen und Scheren

Mehr zum Thema Rasierer im Handgepäck erfahren Sie hier.

Powerbank im Flugzeug

Wenn Sie auf eine Flugreise gehen und darauf angewiesen sind, Ihre elektronischen Geräte wie Smartphones oder Tablets unterwegs aufzuladen, ist die Mitnahme einer Powerbank im Handgepäck eine sehr praktische Lösung. Auch hier gibt es spezifische Regeln, die Sie beachten müssen, um mit Ihrer Powerbank unbeschwert zu fliegen.

Regeln für die Mitnahme von Powerbanks

  • Maximale Anzahl: Jede Person darf maximal 2 Powerbanks im Handgepäck mit sich führen. Powerbanks im Aufgabegepäck sind generell ausgeschlossen.
  • Leistungsgrenze: Jede Powerbank darf eine Leistung von maximal 100 Wattstunden (Wh) nicht überschreiten.
  • Akkukapazität: Ideal sind Modelle mit einer Kapazität von weniger als 27000 Milliamperstunden (mAh)

Empfehlung nach Reisedauer

ReisedauerEmpfohlene KapazitätEmpfohlene Leistung
Langstreckenreisen20000 mAh65 – 100 Watt
Kurzstreckenreisen6000 – 10000 mAh20 – 45 Watt
Tagesausflug6000 – 10000 mAh20 – 45 Watt
Je höher die Wattanzahl desto kürzer die Ladedauer

Powerbanks mit hohen Kapazitäten (20.000 mAh und mehr)

Powerbanks mit einer Kapazität von über 20.000 mAh und einer Leistung von 65 bis 100 Watt sind besonders leistungsfähig und eignen sich hervorragend für eine sehr intensive Nutzung.

  • Einsatzmöglichkeiten:
    • Mehrere Ladezyklen für Smartphones, Tablets und andere mobile Geräte
    • Perfekt für Aktivitäten wie Handyspiele, Videodreh, Videocalls oder Filme schauen, die viel Energie benötigen

Diese Powerbanks sind ideal, wenn man mehrere Geräte häufig aufladen muss und der Zugang zu Steckdosen unsicher ist.

Powerbanks mit mittlerer Kapazität (6.000 mAh bis 10.000 mAh)

Für Nutzer, die weniger Energiebedarf haben, sind Powerbanks mit einer Kapazität von 6.000 mAh bis 10.000 mAh und einer Leistung von 20 bis 45 Watt eine ausgezeichnete Wahl.

  • Einsatzmöglichkeiten:
    • Mindestens ein- bis zweimaliges Aufladen eines Smartphones
    • Kompakte Größe und geringes Gewicht, ideal für unterwegs

Diese Modelle eignen sich gut für kürzere Reisen und den täglichen Gebrauch, wo ein geringeres Ladevolumen ausreicht.

Beachten Sie immer die aktuellen TSA/EASA-Vorgaben sowie die Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft, um sicherzustellen, dass Ihr tragbares Ladegerät die Voraussetzungen erfüllt.

Während der Sicherheitskontrollen werden Powerbanks separat zum Scannen gelegt – deshalb diese immer griffbereit im Handgepäck aufbewahren.

Mehr zum Thema Powerbanks im Flugzeug erfahren Sie hier.

Leere Flasche im Handgepäck

Sind leere Trinkflaschen im Handgepäck erlaubt?

Ja, das Mitführen von leeren Trinkflaschen im Handgepäck ist völlig unproblematisch und wird von den Flugsicherheitsbehörden ausdrücklich erlaubt. Dies stellt für Sie eine praktische Möglichkeit dar, auf Ihrer Reise Wasser oder andere Getränke zu genießen, ohne Flüssigkeitsrestriktionen zu verletzen.

Warum sind leere Trinkflaschen nicht problematisch?

  • Keine Verletzung der Handgepäck-Vorschriften: Das Mitführen einer leeren Flasche stellt keine Verletzung der geltenden Bestimmungen des Handgepäcks dar. Flüssigkeiten sind im Handgepäck nur in begrenzter Menge erlaubt, doch da es sich um eine leere Flasche handelt, gibt es hier zu beachtende Grenzwerte nicht.
  • Keine Einschränkung für die Mitnahme: Fluggäste können Ihre leere Trinkflasche ohne jegliche Einschränkungen mit sich führen. Dies bedeutet, dass leere Trinkflaschen bei den Sicherheitskontrollen im Handgepäck bleiben dürfen und nicht separat vorgezeigt oder ausgepackt werden müssen.
  • Keine Einstufung als gefährlicher Gegenstand: Im Gegensatz zu scharfen oder spitzen Gegenständen werden leere Flaschen nicht als gefährlich eingestuft. Deshalb können Reisende sie bedenkenlos im Handgepäck verstauen und an Bord mitnehmen.

Wie Sie Ihre leere Flasche nutzen können:

Nach der Sicherheitskontrolle haben Sie die Möglichkeit, Ihre leere Flasche an einer der vielen Wasserspender zu füllen, die sich oft in Flughafen-Wartebereichen befinden. Dies ist nicht nur umweltschonend, da Sie hiermit auf den Kauf von Plastikflaschen verzichten, sondern spart auch Geld.

Haben Sie in den letzten 3 Jahren eine Flugverspätung erlebt?

Beim Kauf von Getränken nach der Sicherheitskontrolle gibt es keine Volumenbegrenzungen, sodass Sie diese ebenfalls in Ihrer leeren Flasche mitnehmen dürfen. So gestaltet sich Ihr Flug angenehmer und Sie bleiben hydriert.

Wichtige Punkte:

  1. Typ der Flasche: Jede leere Plastik- oder Metalltrinkflasche ist zugelassen.
  2. Volumen der Flasche: Es gibt keine Beschränkung bezüglich des Volumens leerer Flaschen.
  3. Anzahl der Flaschen: Sie dürfen mehrere leere Flaschen mitführen.
  4. Positionierung im Handgepäck: Frei wählbar, solange der sichere Transport gewährleistet ist.
  5. Beachtung von Airline-Richtlinien: Überprüfen Sie trotz allgemeiner Erlaubnis immer die spezifischen Regelungen Ihrer Airline.

Das Mitführen leerer Flaschen im Handgepäck ist also eine sorglose und zugleich ökologische Option für Reisende, die auch über den Wolken auf Nachhaltigkeit und Komfort setzen möchten.

Föhn im Handgepäck

Kann man einen Föhn mit ins Handgepäck nehmen?

Glücklicherweise ist die Antwort klar und unkompliziert: Föhne dürfen in der Tat im Handgepäck mitgenommen werden.

Das Mitführen eines Föhns im Handgepäck stellt für Flugreisende häufig eine Frage der Bequemlichkeit dar, insbesondere wenn man direkt nach der Landung gut aussehen möchte oder rasch weiterreisen muss.

Weitere Gründe für die Mitnahme eines eigenen Haartrockners:

  • Gewohnheit: Manche Menschen bevorzugen es, ihren eigenen Haartrockner zu verwenden, da sie sich damit besser auskennen, anstatt sich auf möglicherweise minderwertige Hotelhaartrockner zu verlassen.
  • Spezielle Bedürfnisse: Bestimmte Haartypen oder -stile erfordern möglicherweise einen speziellen Haartrockner, der am Reiseziel nicht verfügbar ist.
  • Hygiene: Die Nutzung eines persönlichen Haartrockners kann hygienischer sein als die Verwendung von gemeinsam genutzten Hotelgeräten.

Sicherheitskontrolle

Um sicherzustellen, dass Ihr Haartrockner den Anforderungen der Sicherheitskontrolle gerecht wird und während des Flugs unbeschädigt bleibt, gibt es einige Tipps:

  • Vorzeigen: Das Sicherheitspersonal kann verlangen, dass Sie das Gerät vorführen, um sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um einen Haartrockner handelt.
  • Batteriebetrieb: Falls der Föhn batteriebetrieben ist, gelten die allgemeinen Vorschriften für Batterien im Flugzeug. Lithium-Ionen-Batterien bis 100 Wattstunden sind in der Regel erlaubt.

Insgesamt ist es ratsam, Föhne im Handgepäck mitzuführen, um Beschädigungen zu vermeiden.

Dürfen Mobiltelefone, Smartphones und Tablets ins Handgepäck?

Handys, Tablets und Laptops dürfen grundsätzlich im Flugzeug mitgenommen werden. Sie gelten mittlerweile als unverzichtbare Begleiter auf Reisen. Diese Geräte sollten im Handgepäck transportiert werden, nicht im aufgegebenen Gepäck.

Sicherheitskontrolle

Bei der Sicherheitskontrolle müssen größere elektronische Geräte wie Laptops und Tablets separat in eine Box gelegt werden.

  • Laptop aus der Tasche nehmen
  • Tablets, E-Reader und Smartphones separat scannen lassen

Es gibt keine strikte Begrenzung der Anzahl der Geräte, solange sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und den Vorschriften entsprechen.

Nutzung im Flugzeug

Um eventuelle Störungen der Navigationssysteme und Kommunikation im Flugzeug zu vermeiden, ist es wichtig, vor dem Start und während der Landung den Flugmodus am Smartphone oder Tablet zu aktivieren. Der Flugmodus deaktiviert alle drahtlosen Verbindungen und Funkmodule, wodurch sichergestellt wird, dass von den Geräten keine Signale ausgehen, die das Flugzeug beeinträchtigen könnten.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld einer Flugreise über die spezifischen Bestimmungen der jeweiligen Airlines bezüglich der Mitnahme dieser Geräte zu informieren.

Was darf mit ins Handgepäck und was nicht?

Die wichtigsten Infos im Überblick:

KategorieErlaubt im HandgepäckEingeschränkt/BegrenztVerboten
Elektronische Geräte✓ Powerbanks, Smartphones, Tablets, E-Reader, Kopfhörer, FöhnPowerbanks (≤100Wh), Ersatzakkus (≤100Wh)Geräte, die nicht eingeschaltet werden können, Powerbanks >160Wh
Laptops✓ Muss bei Kontrolle separat gescannt werdenLaptops mit abnehmbaren Akkus (Akku muss separat gescannt werden)Beschädigte Laptops mit Brandgefahr
Kameras✓ Digitalkameras, Actioncams, VideokamerasFilmkameras (können zusätzliche Kontrollen erfordern)
Scharfe GegenständeAbgerundete/stumpfe Scheren <6 cmMesser, Cutter
Rasierer✓ Elektrische Rasierer, EinwegrasiererRasierer mit austauschbaren Klingen (Klingen müssen entfernt werden)Rasiermesser, lose Rasierklingen
Feuerzeuge/Streichhölzer✓ Ein Feuerzeug oder eine Schachtel Streichhölzer (am Körper tragend)Mehrere Feuerzeuge

Gut zu wissen

  1. Überprüfen Sie immer die Bestimmungen Ihrer spezifischen Fluggesellschaft, da diese zusätzliche Einschränkungen haben können.
  2. Das Sicherheitspersonal hat das letzte Wort darüber, was durch die Kontrollpunkte passieren darf.
  3. Die Regeln können zwischen Ländern variieren, besonders bei Anschlussflügen.
  4. Im Zweifelsfall ist es sicherer, Gegenstände im aufgegebenen Gepäck zu transportieren oder sie zu Hause zu lassen.
  5. Seien Sie darauf vorbereitet, bestimmte Gegenstände für eine separate Kontrolle aus Ihrer Tasche zu nehmen.

Sie möchten mehr über die Handgepäckbestimmungen lesen? Dann klicken Sie hier.

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