Tipps für das Reisen mit Kindern - Flightright AT

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Reisen mit Kindern: Tipps für einen unbeschwerten Familienurlaub

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

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Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Reisen mit Kindern“

  • Tipps für Reisen mit Kindern finden Sie im Blog.
  • Kinder benötigen einen eigenen Sitzplatz und Sicherheitsgurt.
  • Vorab Sitzplatzreservierung für Familien mit Kleinkindern empfehlenswert.
  • Ausreichend Zeit für Check-in und Sicherheitskontrollen einplanen.
  • Notwendige Dokumente für Kinder (z.B. Ausweis, Reisepass) bereithalten.
  • Fluggesellschaften bieten oft spezielle Services für Familien mit Kindern an.
  • Kindgerechte Unterhaltungsmöglichkeiten (z.B. Bücher, Spiele) für Flug einpacken.
  • Bei langen Flügen genug Proviant und Windeln für Kleinkinder mitnehmen.
  • Kinder sollten sich vor Abflug ausreichend bewegen und etwas essen oder trinken.
  • Reiseapotheke für mögliche Krankheiten oder Verletzungen von Kindern mitnehmen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Reisen mit Kindern – Der lang ersehnte Familienurlaub steht bevor, aber bevor es in die Ferien geht, stehen einige Vorbereitungen an. Vor allem für längere Flugreisen ist Vorbereitung alles, damit der Urlaub zum unvergesslichen Familienerlebnis wird. Die Fluggasthelfer von Flightright haben Tipps und Informationen gesammelt, mit denen Eltern sorgenfrei in den Urlaub starten können.

Ihre Reise ist bestens geplant und die Kinder schlafen friedlich aber nun kommt die Airline Ihrem Urlaubsglück in die Quere? Ihr Flug fällt aus!

Haben auch Kinder ein Anrecht auf Entschädigung? Schnelle Antwort: JA!

Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen. Sie können bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person erhalten (abzüglich der Erfolgsprovision).

Sind auch Sie von einer Überbuchung, Flugverspätung oder einem verpassten Anschlussflug betroffen? Jetzt Flug prüfen. Einfach ✔ schnell ✔ & ohne Risiko ✔

Die richtigen Reisedokumente

Eine Reise mit Kindern will gut geplant sein. Vor allem die erforderlichen Dokumente sollten rechtzeitig beantragt werden. Egal ob innerhalb oder außerhalb der EU, es empfiehlt sich in jedem Fall einen Ausweis für Kinder dabei zu haben. Dabei reicht es nicht mehr, dass ein Kind in den Pass der Eltern eingetragen wird. Für Kinder unter 12 Jahren gibt es sogenannte Kinderreisepässe. Wichtig ist das vor allem, wenn Eltern und Kindern verschiedene Nachnamen haben.

Familienfreundliche Reiseziele

Bei der Wahl des Urlaubszieles gilt: Keine Angst vor dem Unbekannten. Viele Länder überraschen mit ihrer Gastfreundschaft – insbesondere gegenüber Kindern. Einiges sollten Eltern natürlich trotzdem bedenken: Ist das Klima angenehm für mich und mein Kind oder sollte ich besser eine andere Reisezeit wählen? Gibt es am Reiseziel tropische Krankheiten und eine ausreichende Gesundheitsversorgung? Komme ich mit meinem Kind bequem und einfach von A nach B? Sicherheit, eine gute Gesundheitsversorgung und Infrastruktur findet man nicht nur in Mitteleuropa. Wenn es etwas weiter weggehen soll, erfüllen auch Länder wie Thailand, Japan, Australien oder Neuseeland alle Kriterien für einen gelungenen Familienurlaub.

Reisen mit Kindern – Die Reiseapotheke

Eine der wichtigsten Aufgaben vor Urlaubsbeginn ist klar die Reiseapotheke. Richtig gepackt hilft sie auf (fast) alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Hier gilt „Mehr ist mehr“. Zur Grundausstattung zählen Pflaster, Fieberzäpfchen, Sonnencreme und Erkältungsmittel. Aber auch länderspezifische Medikamente wie Magen-Darm-Tabletten, Moskitospray oder Malaria-Notfallmedikamente dürfen je nach Reiseziel nicht fehlen. Natürlich sind die Kleinen im Urlaub besonders aktiv und neugierig – es gibt schließlich so viel Neues zu entdecken. Wundheil-Cremes und Desinfektionsmittel gehören deshalb auch unbedingt in den Koffer

Im Flieger mit Kindern

Das erste Mal mit Kindern im Flugzeug kann spannend, aber auch nervenaufreibend sein (Tipp: Fliegen mit Kindern & Reise-Gadgets für Kinder). Für ein entspanntes Reiseerlebnis ist es daher hilfreich, sich vorher über die wichtigsten Vorschriften und Gegebenheiten im Flieger zu informieren. Dazu gehören:

Tickets für Kids

Viele Fluglinien berechnen für Passagiere unter zwei Jahren keine oder nur eine geringe Ticketpauschale, allerdings mit Unterschieden bei nationalen und internationalen Flügen. Das schließt aber nicht unbedingt das Recht auf einen Sitzplatz ein. Kinder unter zwei Jahren können auf dem Schoß der Eltern mitreisen. Die Flugbegleiter übergeben in diesem Fall dem Erwachsenen vor dem Start einen Sicherheitsgurt für das Baby. Kleinkinder können auch auf einem eigenen Sitz reisen. Der muss aber durch ein eigenes Kinderrückhaltesystem gesichert werden. Auch bei Kindern bis zu elf Jahren gibt es häufig noch deutliche Preisnachlässe. Je nach Fluggesellschaft werden zudem auch Kindermenüs, Spiele oder Freigepäck für die Kleinen angeboten. Billigairlines bieten üblicherweise die wenigsten Extras.

Reisen mit Kindern – Das Handgepäck

Gerade vor längeren Flügen ist es ratsam sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, was alles unbedingt mit in den Flieger muss und was besser im Aufgabegepäck verstaut werden sollte, denn die Handgepäckbestimmungen sind strikt und werden genau kontrolliert. So sollte vor der Mitnahme bestimmter erforderliche Medikamente, z.B. bei Allergien oder Erkrankungen, im Zweifel die Fluggesellschaft informiert werden. Das kann auch bei der Einreise in bestimmte Länder, die strenge Einfuhrbestimmungen haben, notwendig sein.

Bei Flüssigkeiten ist die Sicherheitskontrolle normalerweise streng. Für Babynahrung werden aber Ausnahmen gemacht. Sie muss nicht in Plastiktüten mitgeführt werden und unterliegt nicht der Maximalmenge von 100 ml. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann zum Beispiel Milchpulver auch einfach im Flieger anrühren. Heißes Wasser dafür gibt es bei fast jeder Airline umsonst. Was sollte sonst unbedingt ins Handgepäck? Lieblingskuscheltier, Decke, Wechselkleidung und Feuchttücher dürfen an Bord nicht fehlen. Kleine Kinder haben häufig Probleme mit dem Druckausgleich beim Sink- und Steigflug. Hier helfen Schnuller und Fläschchen.

Kinderwagen und Buggys

Die gute Nachricht für alle, die längere Sightseeing-Touren geplant haben: Die meisten Fluggesellschaften transportieren Kinderwagen und Buggys kostenlos. In der Regel müssen diese aber am Check-in-Schalter beziehungsweise Sperrgepäckschalter zusammen mit Koffer und Co aufgegeben werden. Wer während des Aufenthalts am Flughafen nicht auf einen Kinderwagen verzichten möchte, dem werden an den meisten Flughäfen Leih-Buggys für die Kleinen zur Verfügung gestellt. Aufgrund des begrenzten Platzes ist die Mitnahme in die Flugzeugkabine bei kaum einer Airline möglich. Falls bei einer Zwischenlandung ein Kinderwagen benötigt wird, sollte dies möglichst früh angemeldet werden. Häufig stehen aber auch Buggys am Gate bereit.

Hier sind Familien willkommen

Je größer der Flughafen desto stressiger die Reise? Das muss nicht unbedingt sein. Viele Flughäfen haben sich bestens auf Familien eingestellt. Unter den deutschen Flughäfen wartet vor allem das größte Drehkreuz in Frankfurt mit zahlreichen Angeboten wie Motto-Spielflächen und kostenlosen Buggys auf. Ebenfalls sehen lassen kann sich das Kinderland am Münchner Flughafen. Gegen eine kleine Gebühr können Eltern ihre Kinder hier in die Obhut von erfahrenem Betreuungspersonal geben, selbst mit ins Bällebad springen oder gemeinsam basteln.

Für den Fall der Fälle

Wenn der Flieger ausfällt oder Verspätung hat, wird es für Familien oft besonders stressig. Lange Wartezeiten am Gate oder im Flieger strapazieren die Nerven und dämpfen die Urlaubsfreude. In vielen Fällen stehen Passagieren dann Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro zu (abzüglich der Erfolgsprovision). Und das gilt auch fürs Kind. Voraussetzung dafür ist, dass für die Beförderung des Kindes gezahlt wurde, egal ob der volle Ticketpreis oder eine geringe Servicegebühr. Damit Reisende auch wirklich an ihre Entschädigung kommen, helfen Fluggastportale wie Flightright, diese von den Fluggesellschaften einzufordern. Betroffene können online mit nur wenigen Klicks kostenlos prüfen lassen, ob ein Anspruch besteht und diesen direkt von den Fluggastrechtlern durchsetzen lassen. Wichtig zu wissen: Entschädigungsansprüche sind in Deutschland drei Jahre lang gültig.

Reisen mit Kindern – „Mama, sind wir bald da-ha?“

Oft wechseln sich für Kinder auf Urlaubsreisen aufregende Entdeckungen mit Phasen bleierner Langeweile ab. Darauf können Eltern sich vorbereiten. Besonders bei Reisen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit kann die Unterhaltung der Kleinen zur echten Belastungsprobe werden. Das Lieblingsbuch, ein Spielzeug, ein paar Hörspiele oder sonstige Kinderbespaßungen gehören unbedingt in greifbare Nähe. Es gibt außerdem lustige Reisespiele, für die man nichts braucht als Lust auf Spiel und Spaß. So vergeht die Zeit wie im Flug. Mehr über Tipps gegen Langeweile im Flugzeug erfahren Sie hier.

Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?

Ihre Reise ist bestens geplant und die Kinder schlafen friedlich aber nun kommt die Airline Ihrem Urlaubsglück in die Quere? Ihr Flug ist überbuchtverspätet oder fällt aus? Ihr Gepäck ist verspätet oder verloren gegangen?

Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere und Passagierinnen bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung sowie bei verpassten Anschlussflügen Anspruch auf eine Entschädigung. Sie können bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person erhalten (abzüglich der Erfolgsprovision).

Tipp: Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte! Notfalls auch vor Gericht. Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen. Einfach ✅ schnell ✅ & ohne Risiko ✅ Jetzt Flug prüfen.

Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!

Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen. 

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