Stress durch einen Flugausfall oder eine -verspätung?
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Einfacher: Ihr Aufwand ist nur 2 Minuten
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Unsere Provision wird nur bei Erfolg fällig
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Wir halten Sie immer auf dem Laufenden
Wir setzen Ihr Recht auf Rückerstattung und Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall durch!
So einfach erhalten Sie Ihre Entschädigung
Einfach, unkompliziert und zeitsparend – unsere Rechtsexperten setzen Ihre Rechte durch!
SCHRITT 1
Anspruch in 2 Minuten prüfen
Einfach Flugdaten eingeben und sofort erfahren, was Ihnen zusteht.
SCHRITT 2
Wir kümmern uns um alles
Wir finden die richtige Strategie und verhandeln für Sie mit der Fluggesellschaft.
SCHRITT 3
Sie erhalten Ihre Entschädigung
Die Airline zahlt und wir überweisen das Geld auf Ihr Konto.
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Wir setzen Ihre Fluggastrechte durch
Flug gestrichen? oder verspätet? Wir unterstützen Sie bei Flugproblemen aller Art und machen Ihre Entschädigung geltend. Auch 3 Jahre rückwirkend.

Ihr schneller & einfacher Weg zur Entschädigung
So einfach geht’s:
Verpasster Anschlussflug
Verpassen Sie ohne Eigenverschulden einen Anschlussflug, steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie dadurch 3 Stunden oder mehr später an ihrem Endziel ankommen.
Recht durchsetzen lassen
Wir machen Druck bei der Airline. Wenn nötig, gehen wir dafür bis vor Gericht. Ohne Stress und Risiko für Sie.
Geld erhalten
Bei Erfolg überweisen wir Ihnen umgehend Ihre Entschädigung abzgl. Provision (i.d.R. 20-30 % [ggf. zzgl. 14 % Anwaltszuschlag] zzgl. MwSt.).
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Häufig gestellte Fragen & Antworten
Wer in den langersehnten Urlaub starten will oder nach der Reise wieder zurück nach Hause möchte, verlässt sich in der Regel darauf, dass der Flug wie geplant abhebt. Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Flüge verspäten, annulliert werden oder der Anschlussflug verpasst wird. Die gute Nachricht für betroffene Reisende: In solchen Fällen haben Reisende nach EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 weitreichende Rechte und ihnen kann eine Ticketerstattung bzw. eine Entschädigung zustehen. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten ist das zumindest eine kleine Wiedergutmachung. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt für Flüge, in der EU starten oder in der EU landen. In zweitem Fall muss die Fluggesellschaft zudem ihren Sitz in der EU haben.
Flightright in Zahlen
700 Mio. €
ausgezahlt
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Erfolgsquote
16 Jahre
Expertise
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