Das Wichtigste zum Thema „Flugverspätung“
- Die Fluggastrechte gelten bei Verspätungen ab 2 Stunden.
- Es gibt einen Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Hotelübernachtung.
- Die Fluggesellschaft muss Kunden über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren
- Bei Flügen welche mindestens 3 Stunden Verspätung haben gilt ein Anspruch auf Entschädigung
- Eine Entschädigung bis zu 600 Euro ist möglich, je nach Flugdistanz und Verspätungsdauer.
- Ein Anspruch besteht auch bei außergewöhnlichen Umständen wie Streiks oder Unwetter.
- Der Anspruch kann bis zu drei Jahre nach Flugdatum geltend gemacht werden.
- Die Fluggesellschaften versuchen oft, Ansprüche abzuwimmeln.
- Bei Ablehnung sollten Sie ihren Anspruch durch einen Anwalt oder Fluggastportale prüfen lassen.
- Die Fluggastrechte gelten für Flüge innerhalb und außerhalb der EU.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Flugverspätung 2 Stunden: Wer kennt es nicht? Man tritt seinen wohlverdienten und lang erwarteten Urlaub an, trifft am Flughafen ein und muss feststellen, dass sich der Flug verspätet. Das Ärgernis ist vor allem dann besonders groß, wenn man an seinem Ankunftsort womöglich noch einen anderen Flug pünktlich erreichen muss, um das schlussendliche Ziel zu erreichen. Die EU-Fluggastrechte- verordnung 261/2004 wurde genau für diese Szenarien ins Leben gerufen. Schließlich sorgt diese dafür, dass Sie für einen verspäteten oder gar annullierten Flug eine Entschädigung erhalten. Dies ist aber nicht immer der Fall. Insbesondere dann, wenn die Verspätung „nur“ zwei Stunden beträgt, steht Ihnen aus der Verordnung eigentlich kein Anspruch zu. Ob und inwiefern aber andere Ansprüche geltend gemacht werden können, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Anspruch auf Entschädigung bei einer Verspätung von zwei Stunden
Schon eine Verspätung von „nur“ zwei Stunden kann ein echtes Ärgernis sein. Schließlich möchte man endlich das Urlaubsziel erreichen. Geschäftsreisende wiederum ärgern sich darüber, einen wichtigen Termin zu verpassen. Manch einer erwartet womöglich gar ein anderes Flugzeug am Ankunftsort, das rechtzeitig erreicht werden muss. Natürlich fragt man sich an dieser Stelle, ob eine rechtliche Handhabe gegenüber der Airline besteht. Wer eine monetäre Entschädigung anstrebt, wird bei einer zweistündigen Verspätung leider keinen Erfolg haben. Schließlich besagt die EU-Fluggastrechte- verordnung 261/2004, dass hierfür mindestens drei Stunden Verspätung am Ankunftsort einschlägig sein muss.
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Flug weniger als eine Woche vor Abflug annulliert wurde. Kümmern Sie sich nun kurzfristig um eine Alternative, weshalb Sie mehr als zwei Stunden zu spät an Ihrem Ziel ankommen, können Sie einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Bei einer Flugverspätung von 2 Stunden gibt es also keine Entschädigung. Allerdings können Sie einen anderen Anspruch geltend machen. So muss sich Ihre Airline ab einer Verspätung von zwei Stunden um Sie kümmern, indem sie Ihnen Versorgungsleistungen anbietet. Diese können ganz unterschiedlich ausfallen. Sie beginnen bei einer einfachen Versorgung mit Essen und Trinken und können in einer Hotelübernachtung münden.
Sollte eine Flugverspätung von 2 Stunden vorliegen, versorgt Sie das Bodenpersonal der Airline in der Regel mit Gutscheinen, die bei den örtlichen Flughafenrestaurants und -imbissen eingelöst werden können. Findet dies nicht statt, müssen Sie aber keinesfalls verhungern. Stattdessen können Sie sich auch so mit Essen und Trinken eindecken. Die entstandenen Kosten können Sie bei einer Flugverspätung von 2 Stunden als Entschädigung von der Airline zurückholen. Hierfür sollten Sie nur unbedingt die entsprechenden Zahlungsbelege aufbewahren.
Flugverspätung 2 Stunden – Was Sie am Flughafen tun können
Eine Flugverspätung von 2 Stunden hat viele Nachteile. So kommen Sie nicht nur später am Ziel an. Obendrein bedeutet das Warten auch jede Menge Langeweile am Flughafen (Langeweile im Flugzeug). Insbesondere dann, wenn Sie mit Kindern verreisen, kann das zu einer echten Zerreißprobe für die Nerven werden. Natürlich stellt man sich dann die Frage, wie die Zeit schnellstmöglich vorbeigeht. Doch wie beschäftigt man sich bei 2 Stunden Flugverspätung am Flughafen?
1. Recht auf Betreuungsleistungen durchsetzen
Sollte Ihr Flieger mindestens zwei Stunden Verspätung haben, haben Sie einen Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Airline. Und das kann sich nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Kinder lohnen. Schließlich ist die Gabe von Snacks und leckeren Getränken eine gefundene Abwechslung und eine Kampfansage an die Langeweile. Wenn die Mitarbeiter keine entsprechenden Snacks anbieten, gehen Sie einfach selbst auf “Nahrungssuche”. Flughäfen bieten erfahrungsgemäß eine breite Palette an Restaurants und Imbissen. Hier dürfte jeder fündig werden. Die Quittungen sollten Sie für die spätere Kostenerstattung durch die Airline unbedingt aufbewahren.
2. Sammeln Sie Beweise
Erfahrungsgemäß gehen Airlines selten auf die Durchsetzung von Fluggastrechten ein. Das gilt auch für die Erstattung von Betreuungskosten. Stattdessen werden diese häufig abgelehnt. Umso besser ist es, wenn Sie beweisen können, dass es wirklich eine Verspätung gab. Machen Sie einfach Fotos von der Anzeigetafel. Hier kann man auch im Nachhinein noch erkennen, dass es eine Verspätung gab. Im besten Fall bitten Sie auch weitere Passagiere Ihres Fluges darum. So sammeln Sie unabhängig voneinander mehrere Beweise.
3. Lassen Sie sich nicht die Urlaubsstimmung verderben
Eine Verspätung kommt immer zum ungünstigsten Zeitpunkt. Am wenigsten willkommen ist sie aber dann, wenn man in den wohlverdienten Urlaub fliegen möchte. Doch es bringt nichts, wenn Sie sich über die Verspätung aufregen. Das strapaziert nur unnötig Ihre Nerven. Schließlich können Sie am Umstand der Verspätung ohnehin nichts ändern.
4. Schlagen Sie die Zeit tot
Den besten Zeitvertreib haben Sie mit einem guten Buch. Möglicherweise findet sich am Flughafen auch ein guter Kiosk, der Sie mit frischer Lektüre versorgen kann. Ihr Smartphone ist ohnehin eine wandelnde Entertainment-Maschine. Mit diesem können Sie Film und Serie schauen oder ein Spiel spielen. Ein leerer Akku oder aufgebrauchtes Datenvolumen sind dabei kein Hindernis. Für Akkuladung sorgt dabei einer der zahlreichen USB-Anschlüsse am Flughafen. Ein frei zugängliches WLAN-Netzwerk, das heutzutage jeder Flughafen bietet, versorgt Sie darüber hinaus mit Internet. Wer es klassisch mag und sich mit seinen Kindern beschäftigen möchte, kann auch ein gutes altes Kartenspiel nutzen. Der Möglichkeiten sind hier keine Grenzen gesetzt.
5. Spaziergang durch den Flughafen
Wer einen Langstreckenflug vor sich hat, sollte die Wartezeit am Flughafen nach Möglichkeit nicht im Sitzen totschlagen. Schließlich folgen im Anschluss daran weitere Sitzstunden im Flugzeug. Da zu langes Sitzen nicht gesund ist, sollten Sie die Zeit eher nutzen, um am Flughafen ein wenig auf und ab zu gehen. Das hält die Durchblutung in Schwung und bereitet sie gut auf das stundenlange Sitzen im Flieger vor.
Flugverspätung 2 Stunden Pauschalreise
Eine Flugverspätung von 2 Stunden berechtigt noch nicht zu einem Schadensersatz im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung. Doch gibt es bei einer Flugverspätung von 2 Stunden eine Entschädigung, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt? Nein. Da die Verordnung 261/2004 auch hier Anwendung findet, gibt es bei einer Flugverspätung von 2 Stunden bei einer Pauschalreise ebenfalls keine Entschädigung. Allerdings können auch hier Versorgungsansprüche geltend gemacht werden.
Was bekommt man bei 2 Stunden Flugverspätung?
Eine Flugverspätung von 2 Stunden ist für viele bereits überaus ärgerlich. Einen Anspruch auf Versorgungsleistung bei einer zweistündigen Verspätung haben Sie allemal. Doch bekommen Sie auch das Geld zurück bei 2 Stunden Verspätung? Nein. Die EU-Fluggastrechteverordnung erkennt einen Anspruch auf Entschädigung nur bei mindestens drei Stunden Verspätung an. Ein Beispiel verdeutlicht die Tragweite.
Beispiel:
Sie möchten einen Flug von Berlin nach Rom antreten. Am Flughafen angekommen, stellen Sie fest, dass der für 16:00 Uhr angesetzte Flug Verspätung hat. Um 18:15 Uhr hebt der Flieger dann endlich ab und Sie erreichen Rom mit 2 Stunden Verspätung. In diesem Fall steht Ihnen keine Entschädigung zu. Ab 18:00 Uhr hätten Sie am Flughafen aber Essen und Trinken anfordern können.
Anders sieht es aus, wenn der Flug erst 20:00 Uhr abhebt und Rom 3:45 Stunden zu spät erreicht. In diesem Fall stehen Ihnen 250 Euro Entschädigung zu, da Rom knapp 1.184 km Luftlinie von Berlin entfernt ist und damit als Kurzstreckenflug gilt. Während Ihrer Wartezeit am Flughafen können Sie außerdem Versorgungsleistungen von Ihrer Airline fordern. Dies ist ab 2 Stunden Wartezeit möglich.
bis 2 Stunden | bis 3 Stunden | bis 4 Stunden | nie angekommen | Entfernung/ Distanz |
---|---|---|---|---|
0 € | 250 € | 250 € | 250 € | < 1500 km |
0 € | 400 € | 400 € | 400 € | 1500 km – 3500 km |
0 € | 600 € | 600 € | 600 € | > 3500 km |
Was bekommt man bei 1 Stunde Flugverspätung?
Eine Flugverspätung unter 2 Stunden begründet keinen Anspruch für Sie. In diesen Fällen können Sie weder eine Entschädigung fordern, noch Versorgungsleistungen von der Airline verlangen. Dies kann man durchaus nachvollziehen. Schließlich kann es am Flughafen immer zu Verspätungen kommen, die man in gewissem Ausmaß schlicht akzeptieren muss. Dahinter stecken nicht selten Gründe, die der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen Passagiere förderlich sind. Sollte es zu einer Flugverspätung unter 2 Stunden kommen, sollten Sie diese also einfach akzeptieren.
Was bekommt man bei 3 Stunden Flugverspätung?
Flugverspätung 3 Stunden – Das steht Ihnen zu: Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 wurde ins Leben gerufen, um Passagiere im Falle von Verspätungen zu unterstützen. Wenn es zu einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden kommt, haben Sie je nach Flugdistanz einen Anspruch auf 250 Euro (bis 1.500 km), 400 Euro (1.500 km bis 3.500 km) oder 600 Euro (mehr als 3.500 km). Folglich steht Ihnen bei einer Flugverspätung von 3 Stunden eine Entschädigung zu. Bei einer Flugverspätung von mehr als zwei Stunden entstehen wiederum bereits Versorgungsansprüche.
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Wie lange darf sich ein Flug verspäten?
Eine Flugverspätung müssen Passagiere in gewissem Maße einfach akzeptieren, ohne einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen zu dürfen. Bis zu zwei Stunden Verspätung ist zumutbar. Alles über zwei Stunden begründet Versorgungsansprüche. Hier muss Ihre Fluglinie für Essen und Trinken und unter Umständen auch für eine Hotelübernachtung sorgen. Bei einer Verspätung von mindestens 3 Stunden ist wiederum eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro möglich.
Wie viel Geld bei Flugverspätung?
Bei einer Flugverspätung winkt die Auszahlung einer Entschädigung nur unter gewissen Umständen. Erst wenn Sie Ihr Ziel mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden erreichen, können Sie einen Schadensersatz verlangen. Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht hier je nach Distanz Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro vor.
Was zählt zur Flugverspätung?
Ausschlaggebend ist die Zeit, zu der Sie an Ihrem Zielflughafen ankommen. Sollten Sie mit drei Stunden Verspätung starten und aufgrund sehr guter Bedingungen nur mit 2:30 Stunden Verspätung am Ziel ankommen, steht Ihnen keine Entschädigung zu. Erst ab drei Stunden verspäteter Ankunftszeit entsteht der Anspruch.
Flugverspätung 2 Stunden Langstrecke – Was steht Ihnen zu?
Ob Sie einen Kurzstrecken- oder Langstreckenflug vor sich haben, hat auf Ihren Versorgungsanspruch keinen Einfluss. So steht Ihnen Essen und Trinken seitens der Airline immer dann zu, wenn eine Verspätung von mindestens zwei Stunden vorliegt. Kommen Sie mit mindestens drei Stunden Verspätung am Ziel an, ist es wiederum von Relevanz, ob Sie Lang- oder Kurzstrecke geflogen sind. Während der Kurzstreckenflug “nur” 250 Euro Entschädigung ermöglicht, sind bei der Langstrecke 600 Euro drin.
Mit welcher Airline fliegen Sie?
Bei der Auszahlung bei Flugverspätung hat die EU-Fluggastrechteverordnung einen genauen Katalog mit Schadensersatzzahlungen vorgegeben. Doch die Airlines selbst haben mitunter eigene, zusätzliche Regelungen aufgestellt, wie sie ihre Passagiere im Fall der Verspätung befrieden.
Flugverspätung 2 Stunden Eurowings – Was steht Ihnen zu?
- Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen
- Hotelunterbringung falls erforderlich
- Transfer
- Kostenübernahme für Telefonate
Flugverspätung 2 Stunden Lufthansa – Was steht Ihnen zu?
- Verpflegung und Getränke
- Ggf. Hotelübernachtung
- Transfer
- Möglichkeit für zwei kurze Telefonate, Faxe oder E-Mails
Flugverspätung 2 Stunden Ryanair – Was steht Ihnen zu?
- Verpflegung und Getränke
- Zwei Telefonanrufe bzw. E-Mails
- Hotelunterbringung falls erforderlich
- Transfer
Sie sind nicht von den oben genannten Fluggesellschaften betroffen? Besuchen Sie unsere vollständige Liste der Airlines.
Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?
Sie sitzen wegen einer Flugverspätung am Flughafen fest? Ihr Flug wurde gestrichen (annulliert) oder Sie wurden von der Passagierliste gestrichen? Ihr Gepäck ist verloren gegangen oder erst nach Tagen wieder aufgetaucht?
In jeder der beschriebenen Situationen haben Sie als Fluggast ein Recht auf Entschädigung.
Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere und Passagierinnen bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung sowie bei verpassten Anschlussflügen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis. Sie können bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) Entschädigung pro Person bekommen. Flightright, setzt Ihr Recht für Sie durch. Notfalls auch vor Gericht.
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Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!
Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen.