Das Wichtigste zum Thema „Flugticket Erstattung „
- Fluggesellschaften dürfen Flugtickets unter bestimmten Umständen nicht erstatten.
- Eine Nichterstattung kann bei günstigen Tarifen oder Sparangeboten vorkommen.
- Umbuchungen können unter Umständen günstiger sein als Stornierungen.
- Bei Stornierungen können Passagiere in einigen Fällen eine Rückerstattung beantragen.
- Bei Stornierungen und Umbuchungen sollten Passagiere die Bedingungen der Fluggesellschaft lesen.
- Wenn die Fluggesellschaft den Flug storniert, haben Passagiere das Recht auf Rückerstattung oder Umbuchung.
- Eine Reiserücktrittsversicherung kann in einigen Fällen eine Rückerstattung bei Stornierungen abdecken.
- Bei Streiks und höherer Gewalt können Fluggesellschaften nicht haftbar gemacht werden.
- Bei Problemen sollten Passagiere sich an die Fluggesellschaft oder Fluggastrechte-Portale wenden.
- In einigen Fällen können Passagiere eine Rückerstattung über Kreditkarten-Unternehmen oder Reiseversicherungen beantragen.
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Flugticket nicht erstattet! Es kann viele Ursachen dafür geben, dass Sie einen Flug nicht antreten können. Neben dem Ärgernis, nicht in den wohlverdienten Urlaub fliegen zu können, ereilen manche aber noch weitere Probleme. So kommt es nicht selten dazu, dass man als Flugreisende das Geld für das Flugticket nicht erstattet bekommt. Wie und warum es dazu kommen kann, wollen wir Ihnen im Folgenden einmal näher erklären.
Wann erhalte ich keine Flugticket-Erstattung?
Sollte man einen Flug nicht antreten können, versinken in der Regel mehrere Hundert Euro spurlos im Sande. Doch das muss nicht sein. Schließlich haben Sie in vielen Fällen ein Recht auf die Flugticket-Erstattung. Aber dies gilt eben nicht immer. Eine Ablehnung der Erstattung vom Flugticket könnte ärgerlicher kaum sein. Aber wann ist ein Flug nicht erstattungsfähig?
Haben Sie eine Ablehnung der Erstattung Ihres Flugtickets erhalten? Dann sollten Sie Ihre Fluggastrechte wahrnehmen.
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Wann hat die Airline Sie über den Flugausfall / Flugumbuchung informiert?
Am Flugtag / weniger als 14 Tage vorher oder Mehr als 14 Tage vor Abflug
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1. Außergewöhnliche Umstände
Ein Flugticket ist nicht erstattungsfähig, wenn die Airline aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht in Verantwortung gezogen werden kann. Ein klassisches Beispiel sind verspätete Flugpassagiere. Da die Airline für die Verspätung von Fluggästen nichts kann, kann man ihr dafür auch keine Kostenerstattung aufbrummen. Weiterhin ist ein Flugticket nicht erstattungsfähig, wenn höhere Gewalt wie ein Vulkanausbruch oder schwere Unwetter der Auslöser sind. Hier kommt es regelmäßig zu komplexen juristischen Fragen. Schließlich muss man sich stets die Frage stellen, ob die Airline einen gewissen Einfluss auf das Geschehen hatte oder nicht. Kann die Fluggesellschaft nicht fundiert hervorbringen, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, gibt es in der Regel auch eine Erstattung für das Flugticket.
Für die Airline ist es alles andere als einfach, sich außergewöhnliche Umstände aus den Ärmeln zu zaubern. Schließlich trifft sie vor Gericht die Beweispflicht. Dies heißt, dass sie dem Richter glaubhaft machen muss, dass die außergewöhnlichen Umstände für das Problem ursächlich waren. Gelingt das nicht, muss man wohl davon ausgehen, dass es vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere bei Verspätungen ist es die Aufgabe der Airline zu unterstreichen, dass man alles gegeben hat, um pünktlich anzukommen. Das klingt leichter, als es in der Praxis ist. Umso wichtiger ist es, dass Passagiere ihre Fluggastrechte durchsetzen. Schließlich werden die Ansprüche immer erfolg- versprechender und die Urteile immer verbraucherfreundlicher.
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2. Anspruch auf Halbierung der Entschädigungszahlung
Mitunter hat die Airline einen Anspruch darauf, die Entschädigung lediglich in hälftiger Höhe zu zahlen. Dies ist bei folgenden Spezialfällen der Fall:
- Flugverspätung
Sollte es sich um einen Langstreckenflug mit mindestens 3500 km Distanz handeln, hat die Airline das Recht, die Entschädigung zu kürzen. Dies ist dann der Fall, wenn die Verspätung zwar länger als drei Stunden, aber weniger als vier Stunden betrug. - Flug fällt aus
Selbst bei der Annullierung eines Fluges kann die Airline die Entschädigungszahlung kürzen. Organisiert die Fluglinie in diesem Fall einen Ersatzflieger, führt dies natürlich zu Verspätungen. Wie lange die Verspätung andauert und um welche Flugstrecke es sich handelt, hat dabei abermals Einfluss auf den Anspruch. Im Falle eines Kurzstreckenflugs mit bis zu 1500 km Distanz darf die Verspätung nicht über zwei Stunden betragen. Ansonsten besteht ein vollumfänglicher Ersatzanspruch gegen die Airline. Liegt die Verspätung hingegen unter zwei Stunden, darf die Airline den Anspruch halbieren.
Ganz ähnlich sieht es bei Mittelstreckenflügen mit mehr als 1500 km und weniger als 3500 km Distanz aus. Sollte der Flieger in diesen Fällen über drei Stunden verspätet am Ziel eintreffen, wird eine vollständige Erstattung fällig. Eine Kürzung um 50 Prozent ist hingegen dann fällig, wenn die Verspätung unter drei Stunden bleibt. Konsequenterweise erhöht sich die mögliche Verspätung abermals bei Langstreckenflügen mit mehr als 3500 km Distanz. Hier darf die Airline die Erstattung halbieren, wenn die Verspätung nicht mehr als vier Stunden beträgt.
3. Pauschalurlauber haben ebenfalls einen Anspruch
Beim Pauschalurlaub bucht man gewissermaßen ganze Reisepakete. Diese beinhalten nicht nur die Unterkunft, sondern auch den Flug. Mit der Fluggesellschaft kommt man bei der Buchung folglich nicht in Kontakt. Doch wirkt sich das negativ auf die Entschädigungsansprüche aus? Viele Reisende denken, dass die Ablehnung einer Erstattung vom Flugticket die Folge ist. Fest steht, dass auch Pauschalreisende ihre Fluggastrechte wahrnehmen können. Dies legt die europaweit geltende Fluggastrechteverordnung fest.
So ist ein Anspruch auf Entschädigung bereits ab einer Verspätung von drei Stunden oder mehr gegeben. Von großer Bedeutung im Bereich der Pauschalreisenden ist auch die Vorlegung eines Fluges. Hierzu hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2021 ein wegweisendes Urteil gefällt. Diesem zufolge wird eine Vorverlegung um über eine Stunde mit der Annullierung des Fluges gleichgesetzt. Erfahrungsgemäß kommt es vor allem im Bereich der Pauschalreisen aufgrund spontaner Änderungen zu früheren Abflugzeiten. Umso wichtiger ist dieses Gerichtsurteil.
Die Ansprüche von Pauschalreisenden lassen sich in zwei unterschiedliche Kategorien einteilen. Zum einen können die Betroffenen die Reisekosten gegenüber ihrem Reiseveranstalter mindern. Weiterhin ist es möglich, auch direkt eine Entschädigung für die angefallenen Ticketkosten gegen die Airline geltend zu machen. Dies ist dann der Fall, wenn sich die Ankunft um mindestens drei Stunden verspätet hat, der Flug um mindestens eine Stunde vorverlegt wurde oder er sogar gänzlich annulliert wurde.
Damit Pauschalreisende durch die beiden Ansprüche bei einer Entschädigung des Flugtickets nicht besser gestellt sind als die sonstigen Flugreisenden, werden die beiden Ansprüche miteinander verrechnet. Fällt beispielsweise ein Flug aus, können die betroffenen Pauschalreisenden sich zwar an Reiseveranstalter und Airline gleichermaßen wenden. Fließt dann eine Erstattungszahlung, übernehmen Reiseveranstalter und Airline anteilig die Summe. Da es stets besser ist, zwei Schuldner zu haben, ist das Vorgehen im Sinne der Fluggastrechteverordnung der EU also attraktiver als ein bloßer Anspruch auf Minderung gegen den Reiseveranstalter.
Was tun, wenn Flugticket nicht erstattet wird?
Natürlich stellt sich die Frage, was passiert, wenn das Flugticket nicht erstattungsfähig ist. Fest steht, dass Sie Ihren Anspruch von einem Experten für Fluggastrechte überprüfen lassen sollten. Die Rechtsexperten und Expertinnen von Flightright prüfen, ob Sie für Ihr Flugticket Erstattung erhalten können. Besteht ein Anspruch auf Erstattung, bieten viele Airlines ein praktisches Kontaktformular. Dies geht nicht nur schnell, sondern ist auch überaus bequem. Insbesondere dann, wenn Sie gegen eine Airline mit Sitz im Ausland eine Forderung stellen möchten, ist dies ratsam. Schließlich lassen sich diese auf dem klassischen Briefweg nur schwer erreichen.
Wer den Briefweg bevorzugt, kann natürlich auch diesen nutzen, um seine Ansprüche geltend zu machen. Hierfür findet man im Internet diverse Vordrucke. In dem Schreiben sollten die wichtigsten Daten wie Name und Anschrift des Fluggastes sowie Angaben zum Flug vorkommen. Wenn Sie sich für einen Brief entscheiden sollten, verschicken Sie diesen unbedingt per Einschreiben. Dies kann zu einem späteren Zeitpunkt eine wichtige Beweisfunktion erfüllen, wenn es um die fristgemäße Wahrnehmung von Fluggastrechten geht.
Welche Ansprüche habe ich auf Erstattung meines Flugtickets?
Sollte Ihr Flug verspätet oder gar annulliert worden sein, stellt sich die Frage, welche Ansprüche auf Erstattung eines Flugtickets bestehen. Die wohl wichtigste Vorschrift von EU-weiter Tragweite ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004. Diese sieht eine Ausgleichszahlung für die Fälle vor, in denen die Airline die Annullierung des Fluges weniger als 14 Tage vor Abflug mitteilt. Sollte dies der Fall sein, können Flugreisende bis zu 600 Euro Erstattung verlangen. Der Anspruch gilt für alle EU-Flüge von europäischen Airlines. Als EU-Flug werden all diese bezeichnet, die in der EU starten und/oder landen.
Sollten Sie trotz Annullierung unbedingt an dem Flug festhalten wollen, können Sie auch dies juristisch durchsetzen. So haben Sie das Recht (Flugrecht) dazu, die Fluglinie zur Bereitstellung einer Alternative aufzufordern. Diese muss Ihnen dann wiederum eine Ersatzbeförderung von gleichem Wert bereitstellen. Pauschalreisende wiederum können einen Ersatzflug verlangen. Sollte die Airline sich um keinen Ersatz kümmern, können Sie dies anstelle dieser tun. Die dabei anfallenden Kosten können Sie im Anschluss von der Fluglinie verlangen.
Wem bei all dem Stress um annullierte Flüge die Reiselust vergeht, der kann selbstverständlich auch vom Vertrag zurücktreten. Im Zuge dessen kann man eine vollständige Erstattung des Preises für das Flugticket verlangen. Auch Personen, die auf halber Strecke liegen bleiben, können etwaige Mehrkosten in Rechnung stellen. Wer auf mehrere Flüge hintereinander angewiesen ist, kann nämlich den Rückflug zum Startflughafen verlangen.
Wie viele Tage hat die Fluggesellschaft Zeit Passagieren ihr Ticket zurück zu erstatten?
Es ist gemeinhin bekannt, dass leider viele Airlines versuchen, einen Anspruch auf Flugticket Erstattung auszusitzen. Spätestens hier hört bei vielen Fluglinien nämlich die Kundenfreundlichkeit auf. Egal, ob nervige Hotlines mit stundenlanger Wartezeit oder unbeantwortete Anfragen per E-Mails. Airlines versuchen hier alles Mögliche, um Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu bremsen. Kommt dann doch irgendwann einmal eine Reaktion seitens des Unternehmens, beruft man sich in der Regel auf außergewöhnliche Umstände. Da verwundert es auch nicht, dass manch einer teils Jahre auf eine Erstattung wartet. Das sollten Sie sich nicht gefallen lassen. Mit Flightright holen Sie sich einen zuverlässigen Partner an die Seite, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützt. Wir pochen bei der zuständigen Airline auf eine fristgemäße Einhaltung der in der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 vorgeschriebenen sieben Tage Zahlungsfrist.
Welche Fristen gelten bei der Entschädigung für Flugverspätungen?
Die Frist richtet sich nach dem jeweiligen Land, in dem Sie Ihren Anspruch durchsetzen möchten. Während in Deutschland eine Frist von 3 Jahren gilt, sind es in Frankreich wiederum 5 Jahre. Mehr über Flugverspätung Entschädigung Frist finden hier.
Wann müssen Airlines den vollständigen Flugpreis erstatten?
Am lukrativsten sind für Flugreisende die Fälle, in denen der Flugpreis vollständig erstattet wird. Doch wann erfolgt die vollständige Erstattung von Flugtickets? Zum Thema Erstattung von Flugtickets hat die Lufthansa auf ihrer Webseite Fälle der vollständigen Kostenübernahme aufgelistet. So bekommt man bei Flugticket Stornierung eine Erstattung. Dies bedeutet, dass eine ersatzlose Annullierung bei Lufthansa Erstattung der Flugtickets zur Folge hat. Weiterhin steht Ihnen eine Flugticket Erstattung zu, wenn der Flug um über eine Stunde vorverlegt wurde oder sich um mindestens zwei Stunden verschiebt. Auch bei einer Ankunft, die mehr als zwei Stunden Verspätung hat, besteht der Anspruch.
Wie kann ich die volle Erstattung meines Flugtickets erhalten?
Es gibt verschiedene Wege, wie Sie an Ihre Flugticket Erstattung kommen. Immer kostenfrei ist es, wenn Sie sich selbst um die Kostenerstattung kümmern. Allerdings ist dies erfahrungsgemäß mit jeder Menge Stress und Zeitaufwand verbunden. Alternativ können Sie auch die Experten von Flightright beauftragen. Doch was kostet es, die volle Erstattung meines Flugtickets zu erhalten? Sollte die Airline binnen sieben Tagen Ihre Erstattung zahlen, ist unser Service für Sie kostenlos. Bei langfristigen Rückzahlungen müssen Sie nur dann für unseren Service zahlen, wenn Ihr Anspruch auf Erstattung erfolgreich durchgesetzt wurde. Hier verlangen wir eine Provision zwischen 20 und 30 Prozent.
Kann mein Flugticket im Falle einer Verspätung erstattet werden?
Es kann viele Gründe geben, die zu einem verspäteten Abflug führen. Ein klassisches Beispiel ist wohl die Verspätung von Fluggästen. Doch wie wird die Flugticket Erstattung bei Verspätung gehandhabt? Sollte sich der Abflug um mindestens fünf Stunden verzögern, haben Sie einen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag. Die Erstattung bei Storno von Flugtickets muss die Airline in diesen Fällen in voller Höhe tragen.
Bekomme ich im Falle eines Streiks mein Flugticket zurück?
Anders als viele Fluglinien ihren Kunden weismachen wollen, ist ein Streik keineswegs ein außergewöhnlicher Umstand. Ganz im Gegenteil. Aus Sicht des EuGH (Urteil vom 23.3.2021, Az.: C-28/20) können Passagiere die Flugticket Erstattung bei Streik ebenfalls im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung verlangen.
Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?
Haben Sie eine Ablehnung der Erstattung Ihres Flugtickets erhalten? Dann sollten Sie Ihre Fluggastrechte wahrnehmen. Wir setzen Ihre Rückerstattung und Ihre Entschädigung durch! Notfalls auch vor Gericht.
Wann hat die Airline Sie über den Flugausfall / Flugumbuchung informiert?
Am Flugtag / weniger als 14 Tage vorher oder Mehr als 14 Tage vor Abflug
Tipp: Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen. ✔️ Einfach
✔️ schnell & ✔️ ohne Risiko
Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen.